Entscheidung des Bildungsministeriums zur Anerkennung für Schüler an ausländischen Schulen
Das Ministerium für Nationale Bildung hat ein Anerkennungsverfahren für Schüler eröffnet, die von ausländischen Schulen ohne Betriebserlaubnis an türkische Schulen wechseln möchten.
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Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat ein neues Anerkennungsverfahren für Schüler eingeleitet, die an ausländischen Schulen unterrichtet werden, welche in der Türkei keinen rechtlichen Status besitzen und Berichten zufolge ohne Genehmigung tätig sind.
Gemäß der Regelung kann für Schüler, die diese Schulen verlassen und an staatliche oder private türkische Schulen wechseln möchten, ein Anerkennungszeugnis ausgestellt werden. Die Anträge werden durch die Erziehungsberechtigten der Schüler gestellt.
Das Ministerium teilte mit, dass Anträge bis zum 31. Dezember 2026 um 17.00 Uhr entgegengenommen werden. Die Entscheidung wurde mit dem Ziel getroffen, Unterbrechungen beim Zugang der Schüler zum Recht auf Bildung zu vermeiden und mögliche Nachteile durch die aktuelle Situation zu verhindern.
Die Regelung des MEB bedeutet nicht, dass die betreffenden ausländischen Schulen anerkannt werden oder ihre Aktivitäten als rechtmäßig eingestuft werden. An der Situation der Schulen, die ohne die erforderlichen Genehmigungen tätig sind, ändert sich im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nichts.
Zuvor konnten Schülern, die in den Zwischenklassen dieser nicht genehmigten Schulen lernten oder diese Schulen absolviert hatten, keine Anerkennungszeugnisse ausgestellt werden.