Jahrelang wurde davor gewarnt! Bildungsministerium verteidigt Beitragspflicht

Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat die im Vorschulbereich eingeführte Beitragspflicht verteidigt. Es ist bekannt, dass Zahlungen, die in der Vergangenheit unter dem Namen 'Beitrag' an staatliche Schulen geleistet wurden, unzulässig waren.

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Das MEB hat mit einer Verordnungsänderung vom 14. Oktober die im Vorschulbereich häufig auftretende und als Anmeldegebühr bezeichnete Praxis offiziell in die Verordnung aufgenommen und damit legitimiert. Es wurde die Regelung eingeführt, dass „ein Beitrag erhoben werden kann, um die Grundbedürfnisse der Kinder während ihrer Zeit in der Schule, ihre Selbstpflegeprozesse sowie die Umsetzung des Bildungsprogramms zu unterstützen“.

Die CHP-Abgeordnete für Hatay, Nermin Yıldırım Kara, brachte das Thema in die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ein. 

Wie aus einem Bericht der Zeitung Cumhuriyet hervorgeht, wurde in der Antwort des Ministeriums an die CHP-Abgeordnete Kara argumentiert, dass „die Vorschulerziehung freiwillig sei, Beiträge auch in anderen Ländern erhoben würden und die wirtschaftliche Lage der Familien dadurch nicht übermäßig belastet werde“.

Kara reagierte darauf mit den Worten: „Die offizielle Einführung dieser Beitragspflicht bedeutet für einen Teil der Bürger: ‚Ihr Kind kann keine Vorschulerziehung erhalten.‘ Niemand darf von Bildung und Erziehung ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus ist bekannt, dass Zahlungen, die in der Vergangenheit unter dem Namen 'Beitrag' an staatlichen Schulen geleistet wurden, unzulässig waren.