Kalender für die Universitätsanmeldungen 2026-2027 steht fest: Einschreibungen beginnen am 24. August
Kandidaten, die mit den YKS-Platzierungsergebnissen einen Studienplatz erhalten haben, können ihre Einschreibung vom 24. bis 28. August und ihre E-Einschreibung vom 24. bis 26. August vornehmen.
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Nach Abschluss des YKS-Präferenzprozesses 2026 am 10. August stehen die Platzierungsergebnisse und der Anmeldekalender im Fokus der Studienbewerber. Für Kandidaten, die einen Platz in einem Hochschulprogramm erhalten haben, beginnen die Einschreibungsverfahren am 24. August 2026.
Die Einschreibungen dauern insgesamt 5 Tage, vom 24. bis zum 28. August 2026. Kandidaten, die sich elektronisch einschreiben möchten, können ihre E-Einschreibung zwischen dem 24. und 26. August 2026 abschließen.
WELCHE DOKUMENTE WERDEN FÜR DIE ANMELDUNG BENÖTIGT?
Bei der Universitätsanmeldung können die Kandidaten aufgefordert werden, das Original oder eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Sekundarschule oder eine aktuelle Abschlussbescheinigung vorzulegen. Kandidaten, die mit Zusatzpunkten einen Platz erhalten haben, deren Fachrichtung jedoch nicht auf dem Diplom oder der Abschlussbescheinigung vermerkt ist, müssen zudem ein offizielles Dokument vorlegen, das ihre Schule und Fachrichtung ausweist.
Sollten die Universitäten dies verlangen, können von den Kandidaten 12 Fotos im Format 4,5 x 6 Zentimeter sowie ein Nachweis über die Zahlung des Studienbeitrags oder der Studiengebühren gefordert werden. Die Institutionen können unter der Bedingung, dass dies vor der Anmeldung bekannt gegeben wird, auch weitere Dokumente anfordern.
Die Verfahren von Kandidaten, bei denen über YÖKSİS festgestellt wird, dass sie bereits an einer anderen Hochschule in einem Präsenzstudiengang auf demselben Niveau eingeschrieben sind, können nach Bestätigung der erforderlichen Informationen durch die betreffende Institution durchgeführt werden.
Der Wehrdienststatus von wehrpflichtigen Kandidaten, die im Rahmen der YKS einen Platz erhalten haben, kann von den Universitäten über das entsprechende öffentliche System überprüft werden. Für Angelegenheiten bezüglich des Wehrdienstes müssen sich die Kandidaten an die Wehrdienststellen wenden; für Fragen zu Krediten und Stipendien an die Rektorate der Universitäten oder an die Generaldirektion für Kredite und Wohnheime (KYK).
Die Platzierungsergebnisse, einschließlich der Informationen über Behinderungen der Kandidaten, werden von der ÖSYM elektronisch an den Hochschulrat (YÖK) übermittelt.