Klage beim Staatsrat gegen Gebührenerhöhungen an Privatschulen
Der türkische Verband der Privatschulen (TÖZOK) hat die vom Bildungsministerium (MEB) vorgenommene Änderung der Verordnung zur Regelung der Gebührenerhöhungen an Privatschulen vor den Staatsrat (Danıştay) gebracht. Der Verband argumentiert, dass die Festlegung der Erhöhungsrate ausschließlich auf Basis der PPI- und CPI-Daten vom Dezember zu Ungerechtigkeiten für Institutionen und Eltern führen könnte.
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Der türkische Verband der Privatschulen (TÖZOK) hat Einspruch gegen die vom Bildungsministerium (MEB) vorgenommene Regelung zur Senkung der Erhöhungsraten für Privatschulen im Schuljahr 2026-2027 eingelegt. TÖZOK hat beim Staatsrat (Danıştay) die Aufhebung der Änderungen in der neuen Verordnung beantragt. Der Verband argumentiert, dass die ausschließliche Orientierung der Gebührenerhöhungen am Durchschnitt von PPI (ÜFE) und CPI (TÜFE) des Monats Dezember große Risiken für Privatschulen berge und zu ungerechtfertigt hohen Gebührensteigerungen führen könne.
TÖZOK widerspricht der getroffenen Regelung und fordert die Berücksichtigung der jährlichen Durchschnittswerte von PPI und CPI. Der Verband wies darauf hin, dass die jährliche CPI-Rate im Jahr 2024 bei 44,1 Prozent lag, dieser Wert im Dezember jedoch auf nur 0,4 Prozent fiel, während er im Juli noch 75,4 Prozent betrug. Unter Betonung der Volatilität dieser Raten wies TÖZOK darauf hin, dass insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Krisen die Verwendung von PPI- und CPI-Daten aus nur einem Monat das Risiko berge, die Erhöhungsraten exponentiell in die Höhe zu treiben.
Das MEB hatte gegen Ende des Jahres 2025 aufgrund von Elternbeschwerden die Verordnung über private Bildungseinrichtungen geändert. Während Eltern sich über Gebührenerhöhungen an Privatschulen von über 50 Prozent beschwerten, zielte die neue Regelung darauf ab, diese Erhöhungen zu begrenzen. Die neue Verordnung, die ab dem Schuljahr 2026-2027 in Kraft treten soll, wird die Erhöhungsraten für Privatschulen festlegen; dieser Prozess wurde nun von TÖZOK vor den Staatsrat gebracht.
"MEB HANDELT WILLKÜRLICH"
In der Klageschrift argumentierte TÖZOK, dass die Abkehr des MEB von der Anwendung der jährlichen CPI- und PPI-Durchschnittswerte hin zur ausschließlichen Verwendung der Dezember-Daten eine verfassungswidrige und objektive Kriterien vermissende Regelung darstelle. Der Verband erklärte, dass diese Praxis die rechtlichen Grenzen überschreite und eine willkürliche Entscheidung sei. Unter Hinweis darauf, dass in den vergangenen Jahren jährliche Daten herangezogen wurden, behauptete TÖZOK, dass die aktuellen Änderungen des MEB gegen gesetzliche Vorschriften verstießen und auf diese Weise vorgenommene Gebührenerhöhungen ungerecht seien, da sie nicht auf fundierten Wirtschaftsdaten basierten.
ERHÖHRUNGSRISIKO UND WIRTSCHAFTLICHE UNSICHERHEIT
TÖZOK verwies auf das Beispiel der Wirtschaftskrise von 2021 und erklärte, dass Privatschulen, die statt jährlicher Anpassungen nur auf Basis von Monatsdaten kalkulieren müssten, einem großen Risiko ausgesetzt seien. Der Verband äußerte, dass solche Situationen zu noch höheren Gebühren an Privatschulen führen und Eltern vor große wirtschaftliche Herausforderungen stellen könnten. Mit der Aussage, dass "das Risiko besteht, dass sich die Erhöhungsrate um ein Vielfaches vervielfacht", wurde auf die wirtschaftlichen Ungleichgewichte im Bildungswesen aufmerksam gemacht.