Bildungsministerium leitet Verfahren zur Schließung tausender illegaler Nachhilfeeinrichtungen ein
Das türkische Bildungsministerium (MEB) hat Verfahren zur Schließung von fast 2.000 als illegal gemeldeten Nachhilfeeinrichtungen eingeleitet, die ohne Lizenz betrieben wurden.
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Das Bildungsministerium (MEB) hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um gegen Einrichtungen vorzugehen, die ohne die erforderliche Lizenz Bildungsangebote bereitstellen.
Nachdem über eine eigens eingerichtete Meldestelle zahlreiche Hinweise auf illegale Nachhilfeeinrichtungen eingegangen waren, wurden Verfahren zur Schließung von 1.825 nicht genehmigten Kursanbietern eingeleitet.
Das Ministerium führt diesen Kampf gegen illegale Einrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium.
In diesem Zusammenhang wurde die Liste der vom MEB lizenzierten privaten Kurseinrichtungen unter "https://ookgm.meb.gov.tr/kurumlar.php?=kurs" veröffentlicht, um Schülern und Eltern zu helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. Zudem wurde an den Schildern der Einrichtungen eine "QR-Code"-Pflicht eingeführt.
In einem Schreiben des Ministeriums an die Provinzen vom 1. September wurde bekannt gegeben, dass auf der Website der Generaldirektion für private Bildungseinrichtungen ein Link zur "Meldung illegaler Bildungsaktivitäten" eingerichtet wurde, um technologische Möglichkeiten bei der Identifizierung nicht genehmigter Standorte zu nutzen.
Über die vom Ministerium unter der Adresse https://ookgm.meb.gov.tr/izinsizegitim.php bereitgestellte Online-Plattform gingen 1.825 Meldungen ein. Die Beamten des MEB haben diese Meldungen ausgewertet.
In diesem Rahmen wurden die Gouverneursämter angewiesen, Untersuchungen und Ermittlungen gegen Orte einzuleiten, die ohne Genehmigung als Bildungszentren, Bildungsberatungen, Karriereberatungen, Bildungscoachings, Coaching-Zentren, Hausaufgabenbetreuungen oder Testzentren, Bildungsberatungsstellen, Zentren für Sprachstörungen, Logopädie-Praxen, Stottertherapie-Einrichtungen, Nachhilfezentren oder Mathe-Clubs tätig sind.
Gegen Orte, die zwar Bildungsaktivitäten durchführen, aber keine Genehmigung zur Eröffnung einer Einrichtung gemäß dem Gesetz über private Bildungseinrichtungen sowie keine Betriebserlaubnis besitzen, wurden Verfahren zur Schließung durch die Gouverneursämter eingeleitet. Gegen die Betreiber oder Gründer dieser Orte wird ein Bußgeld in Höhe des 20-fachen des Bruttomindestlohns verhängt.
REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Beamte des Ministeriums werten die eingehenden Informationen und Meldungen regelmäßig aus und stehen in engem Kontakt mit den Provinzen, in denen sich die illegal betriebenen Einrichtungen befinden, um die notwendigen Schritte zu koordinieren.
Die in den Provinzen bei den Gouverneursämtern eingerichteten Überwachungs- und Koordinierungskommissionen bewerten die Meldungen und führen die erforderlichen Prüfungen und Ermittlungen durch. Die Ergebnisse werden regelmäßig an das Bildungsministerium übermittelt.
QR-CODE-ANWENDUNG
Das Bildungsministerium hatte privaten Bildungseinrichtungen eine Frist bis Montag, den 18. September, gesetzt, um Schilder mit QR-Codes an ihren Eingängen anzubringen.
Während die Kontrollen zur QR-Code-Pflicht intensiviert wurden, wurden gegen Einrichtungen, die bis zu diesem Datum nicht auf das QR-Code-System umgestellt haben, verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet.
Der QR-Code enthält Informationen über den Namen der privaten Bildungseinrichtung, den Institutionscode, die Art der Einrichtung, das Eröffnungsdatum, die Adresse, den Adresscode, den Gründer, die Kapazität des Gebäudes, die angebotenen Programme sowie die Gebühren. Bürger können den QR-Code scannen, um zu überprüfen, ob der Kurs vom Ministerium genehmigt wurde.