Neue Regelung des Bildungsministeriums: Programme zur Kompetenzentwicklung kommen!

Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat Änderungen an der Richtlinie für Förder- und Ausbildungskurse vorgenommen und damit den Weg für Programme zur Kompetenzentwicklung geebnet.

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Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat Änderungen an der Richtlinie für Förder- und Ausbildungskurse vorgenommen.

Den Änderungen zufolge können staatliche und private formale Grund- und weiterführende Schulen nun auf Wunsch Programme zur Kompetenzentwicklung organisieren, um Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Talente zu entdecken und grundlegende Fähigkeiten zu erwerben.

Die Fachbereiche, Dauer, Teilnehmerzahl, das Lehrpersonal, die Lernumgebung sowie weitere Details dieser Programme zur Kompetenzentwicklung werden in einem vom Ministerium veröffentlichten E-Leitfaden festgelegt und von der Generaldirektion für berufliche und technische Bildung koordiniert.

Zudem wird es möglich sein, an internationalen Gymnasien Kurse im Fach Türkisch mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Schülern anzubieten.

Gemäß der Richtlinie ist es für Kurszentren verpflichtend, Schüler aus Schulen desselben Typs aufzunehmen, die sich innerhalb des Einzugsgebiets, des benachbarten Einzugsgebiets oder anderer Einzugsgebiete befinden. Auf diese Weise erhalten Schüler die Möglichkeit, an Sommerkursen und Sommerschulen in ihrem eigenen Wohnort teilzunehmen.

Darüber hinaus können für ausländische Schüler, die internationale Anadolu-Imam-Hatip-Gymnasien sowie internationale berufliche und technische Anadolu-Gymnasien besuchen, Kurse im Fach Türkisch ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Schülern eingerichtet werden.