Neue Verordnung des Bildungsministeriums: 'Versetzungsnote für Türkisch auf 70, für andere Fächer auf 50 festgelegt'

Mit einer Änderung der Verordnung über Vorschulerziehung und Grundschulbildung des Ministeriums für Nationale Bildung (MEB) wurde die Versetzungsnote für das Fach Türkisch auf 70 festgelegt.

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vorschulerziehung und Grundschulbildung des Ministeriums für Nationale Bildung wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

ENTSCHEIDUNG FÜR VORSCHULKLASSEN

Gemäß der Neuregelung in der Verordnung, nach der bisher Vorschulklassen an Mittelschulen, Gymnasien, BİLSEM und ähnlichen Bildungseinrichtungen eröffnet werden konnten, wird nun sichergestellt, dass Vorschulklassen ausschließlich innerhalb von Grundschulen eröffnet werden, damit Kinder im Vorschulalter gemeinsam mit Grundschülern unterrichtet werden können, die ihnen in Bezug auf Alter und Entwicklung am nächsten stehen.

Bei der Erstellung der wöchentlichen Stundenpläne für Lehrkräfte wurde sichergestellt, dass die Situation von Lehrkräften mit Behinderungen, Lehrkräften, die behinderte Angehörige pflegen, sowie Lehrkräften mit Kindern unter 36 Monaten berücksichtigt wird.

ENTSCHEIDUNG ZU PAUSEN

Um den Schülern eine entspannte Einnahme ihrer Mahlzeiten zu ermöglichen, wurde sichergestellt, dass eine der Pausen in den Schulen mindestens 20 Minuten dauert. Ab dem Schuljahr 2024-2025 werden diese Prozesse automatisch über das e-Okul-System abgewickelt, um eine ausgewogene Verteilung der Schüler auf die Klassen zu gewährleisten.

Während vor der Regelung Erleichterungen bei der Versetzung nur für Kinder berufstätiger Eltern vorgesehen waren, wurde mit der Änderung eine Erleichterung bei der Versetzung auch für Waisen sowie für Kinder mit schwerbehinderten Familienmitgliedern eingeführt.

SCHULFEHLZEITEN

Mit der Neuregelung wird der Erziehungsberechtigte über den Status eines Schülers informiert, der nicht zur Schule kommt oder trotz Anwesenheit in einem Unterricht unentschuldigt an einem oder mehreren Unterrichtsstunden nicht teilnimmt. Die Benachrichtigung erfolgt am 5., 10. und 15. Tag der Fehlzeit.

Für Schüler mit Krankheiten, die eine kontrollierte Dauerbehandlung oder Organtransplantation erfordern, Schüler, die ihre Ausbildung durch Vollzeit-Inklusion fortsetzen, sowie Schüler, die gemäß offiziellen Berichten von Sozialdiensten, Sicherheits- und Ordnungsbehörden unter Schutz und Betreuung gestellt wurden, erfolgt die Benachrichtigung auch am 30. Tag der Fehlzeit.

VERANTWORTUNG FÜR SAISONARBEITER BEIM ZUGANG ZUR BILDUNG

Um den Zugang zur Bildung im besten Interesse des Schülers zu gewährleisten, wurden Saisonarbeiter sowie nomadische und halbnomadische Familien dazu verpflichtet, die Orte, an die sie zur Arbeit reisen, der Schule zu melden, an der ihre Kinder eingeschrieben sind, ihre Kinder an den Schulen an ihren Zielorten anzumelden und den Schulbesuch ihrer Kinder sicherzustellen.

VERSETZUNGSNOTE FÜR TÜRKISCH AUF 70, FÜR ANDERE FÄCHER AUF 50 ERHÖHT

Die zuvor bei 45 liegende Versetzungsnote wurde für das Fach Türkisch auf 70 und für andere Fächer auf 50 erhöht. Über das Bestehen oder Nichtbestehen von Schülern, die unter diesen Noten liegen, entscheidet die Klassenlehrerkonferenz.

Die Kriterien für die Auszeichnung an Mittelschulen und Imam-Hatip-Mittelschulen wurden unter Berücksichtigung eines Notendurchschnitts von 70 für Türkisch und 50 für andere Fächer aktualisiert.

Da die Verordnung des Ministeriums für Nationale Bildung zur Messung und Bewertung, die mit einem neuen Ansatz für Messung und Bewertung erstellt wurde, in Kraft getreten ist, wurden die notwendigen Anpassungen vorgenommen, damit Prüfungen im Einklang mit dieser Verordnung durchgeführt werden können.

MASSNAHMEN ZUR NUTZUNG VON INFORMATIONSTECHNOLOGISCHEN GERÄTEN

Um Technologieabhängigkeit und die zweckentfremdete Nutzung von informationstechnologischen Geräten zu verhindern, werden von den Schulleitern Maßnahmen bezüglich des Mitführens und der Nutzung von Mobiltelefonen, Kameras sowie Geräten mit Bild- und Tonaufzeichnungsfunktion in Schulen und deren Nebengebäuden getroffen.

Gegen Verstöße gegen diese Maßnahmen können Sanktionen verhängt werden.

RECHT AUF BEFREIUNG VOM PAUSENDIENST FÜR MÜTTER AUF 2 JAHRE VERLÄNGERT

Das Recht von Lehrkräften, die entbunden haben, sich vom Pausendienst befreien zu lassen, wurde von 1 Jahr auf 2 Jahre verlängert, um Mutter und Kind mehr Zeit miteinander zu ermöglichen.

SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG DES SCHÜLERS ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Um die personenbezogenen Daten von Schülern im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698 zu schützen, wurde das unbefugte Teilen von Fotos, Bildern und Tonaufnahmen in sozialen Medien verboten und die Bedingung eingeführt, eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten sowie des Schülers unter Aufsicht des Beratungslehrers einzuholen.

In Vorschuleinrichtungen wird die Erhebung eines Beitrags ermöglicht, um die Grundbedürfnisse der Kinder, die Prozesse der Selbstpflege und die Umsetzung des Bildungsprogramms zu unterstützen.

"TÄGLICHER KLASSENSPRECHER"-ANWENDUNG FÜR SCHÜLER

Um das Verantwortungsbewusstsein der Schüler zu fördern und ihnen zu helfen, aktiv an der Schule mitzuwirken, wurde die Anwendung "täglicher Klassensprecher" eingeführt.

Unter Berücksichtigung der Sicherheit und der Unterrichtszeiten der Schüler in Internatsmittelschulen wurde der von Schülern geleistete Schlafsaaldienst abgeschafft.

Es wurde die Bestimmung eingeführt, dass in den Erste-Hilfe-Schränken der Schulen außer Erste-Hilfe-Material keine Medikamente aufbewahrt werden dürfen und der Erste-Hilfe-Schrank bei Bedarf nur von autorisiertem Personal genutzt werden darf.

KEINE BEITRAGSERHEBUNG IN VON ERDBEBEN BETROFFENEN PROVINZEN

Um Schüler mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Krebs, Zöliakie und ähnlichen Erkrankungen zu überwachen, wird sichergestellt, dass sie in Bildungseinrichtungen leicht auf ihre eigenen Mobiltelefone zugreifen können.

Damit Bildungsaktivitäten in Vorschuleinrichtungen in einer sicheren und qualifizierten Umgebung durchgeführt werden können, werden Aktivitäts-/Spielzimmer, Spielplätze und Gärten mit Ausstattungen bereichert, die den entwicklungsbedingten Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.

Darüber hinaus wurde gemäß der Regelung beschlossen, im Schuljahr 2023-2024 in Vorschuleinrichtungen in den 11 Provinzen, die von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş am 6. Februar betroffen waren, keine Beiträge zu erheben.