Neues Schuljahr beginnt: Entscheidung des Bildungsministeriums zu Lehrkräften im Amtsblatt veröffentlicht! 12-Jahres-Regel offiziell in Kraft...

Mit einer neuen Verordnung des Bildungsministeriums, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde, beginnt für Lehrkräfte die Ära der verpflichtenden Versetzungen. Demnach dürfen Lehrkräfte an derselben Schule maximal 12 Jahre lang tätig sein.

12punto

Eine vom Bildungsministerium ausgearbeitete und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getretene neue Regelung bringt eine bedeutende Änderung hinsichtlich der Dienstzeiten von Lehrkräften mit sich. Durch die Aktualisierung der **„Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Lehrkräften an Einrichtungen des Bildungsministeriums“** wurde die langjährige Tätigkeit an derselben Bildungseinrichtung begrenzt.

BEGRENZUNG FÜR LANGJÄHRIGE TÄTIGKEIT EINGEFÜHRT

Mit der Änderung des 28. Artikels der Verordnung wurde die maximale Dauer, die Lehrkräfte an derselben Schule unterrichten dürfen, auf 12 Jahre festgelegt. Bei Überschreitung dieser Frist unterliegen die Lehrkräfte einer verpflichtenden Versetzung.

VERPFLICHTENDE VERSETZUNG FÜR LEHRKRÄFTE NACH 12 JAHREN

Gemäß der neuen Regelung werden die Dienstorte von Lehrkräften, die zum Stichtag 30. September 12 Jahre an ihrer aktuellen Schule vollendet haben, geändert. Die Versetzungsverfahren werden spätestens zwei Monate nach Ende des Schuljahres durchgeführt. Bei den Zuweisungen werden die Präferenzen der Lehrkräfte berücksichtigt, wobei bei der Auswahl die Dienstpunkte ausschlaggebend sind.

KEINE PRÄFERENZABGABE FÜHRT ZU ZWANGSWEISER VERSETZUNG

Für Lehrkräfte, die keine Präferenzen angeben oder deren Wünsche nicht berücksichtigt werden konnten, wird der Prozess von den Gouverneursämtern gesteuert. In diesem Fall erfolgt eine zwangsweise Zuweisung zu den benötigten Bezirksgruppen, beginnend mit den Lehrkräften, die am längsten an derselben Schule tätig sind.