Sondererlass des Bildungsministeriums für Istanbul... Unterrichtszeiten geändert!
Das Gouvernement Istanbul hat auf Grundlage eines Erlasses des Bildungsministeriums (MEB) die Unterrichtszeiten an Schulen mit Schichtbetrieb in 34 Bezirken angepasst. In diesen Schulen wurde die Dauer einer Unterrichtsstunde von 40 auf 35 Minuten verkürzt.
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Das Gouvernement Istanbul hat auf Grundlage eines Erlasses des Bildungsministeriums (MEB) die Unterrichtszeiten an Schulen mit Schichtbetrieb in 34 Bezirken angepasst. In den betroffenen Schulen wurde die Dauer einer Unterrichtsstunde von 40 auf 35 Minuten verkürzt.
ERLASS DES BILDUNGSMINISTERIUMS AN DIE GOUVERNEMENTS
In dem Erlass wurde gefordert, dass die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts so gestaltet werden, dass der Bildungs- und Lehrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und die Schüler keinen negativen Bedingungen ausgesetzt sind. Ein Erlass zum Thema „Schul- und Unterrichtszeiten“ wurde mit der Unterschrift von Bildungsminister Yusuf Tekin an alle Gouvernements der Provinzen versandt.
In dem Erlass wurde daran erinnert, dass die Entscheidung getroffen wurde, die derzeitige Sommerzeitregelung, die landesweit angewendet wird, um das Tageslicht optimal zu nutzen, beizubehalten. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass gemäß der Verordnung für weiterführende Bildungseinrichtungen das Schuljahr grundsätzlich mindestens 180 Arbeitstage umfassen muss.
Der Erlass führt die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung für weiterführende Bildungseinrichtungen sowie der Verordnung für Vorschul- und Primarbildungseinrichtungen bezüglich der Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts auf. Zudem wird erläutert, dass gemäß dem Beamtengesetz Nr. 657 die Befugnis zur Festlegung der täglichen Arbeitszeiten entsprechend den regionalen Gegebenheiten und Dienstmerkmalen bei den Gouvernements der Provinzen liegt.
In dem Erlass wurde daran erinnert, dass aufgrund der Beibehaltung der Sommerzeitregelung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Gouvernements befugt sind, die Arbeits- und Unterrichtsbeginnzeiten auf Provinzebene festzulegen, um auf Forderungen nach einer „Winterzeitregelung“ zu reagieren.
Es wurde gefordert, die Unterrichtszeiten an den Schulen unter Berücksichtigung von Sonnenaufgang, Sonnenuntergang und gesellschaftlichen Bedingungen zu planen, die Anfangs- und Endzeiten so zu gestalten, dass der Bildungs- und Lehrbetrieb nicht beeinträchtigt wird, und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Schüler keinen negativen Bedingungen ausgesetzt sind.