Stellungnahme des YÖK zur Bilgi-Universität

Nach dem Entzug der Betriebserlaubnis der Bilgi-Universität teilte der Hochschulrat (YÖK) mit, dass der Lehrbetrieb nicht beeinträchtigt werde und die Rechte von Studierenden sowie Mitarbeitern geschützt blieben.

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Die Betriebserlaubnis der İstanbul Bilgi Üniversitesi wurde durch eine Entscheidung des Präsidenten und eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt aufgehoben. Der Hochschulrat (YÖK) hat hierzu eine öffentliche Stellungnahme abgegeben.

In der Erklärung des YÖK wurde betont, dass umgehend notwendige Schritte eingeleitet wurden, um sicherzustellen, dass weder Studierende noch das akademische und administrative Personal der Universität Rechtsverluste erleiden. In der Mitteilung heißt es:

"Nachdem das Gericht einen Treuhänder für die Stiftungsgründer der İstanbul Bilgi Üniversitesi bestellt hat, wurde die Entscheidung des Präsidenten zur Aufhebung der Betriebserlaubnis gemäß Artikel 11 des Zusatzgesetzes Nr. 2547 im heutigen Amtsblatt veröffentlicht.

Der Hochschulrat ergreift unverzüglich die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Studierenden keine Nachteile erleiden und der Lehr- und Forschungsbetrieb ohne Unterbrechung fortgeführt wird.

Neben unseren Studierenden werden auch die notwendigen Verfahren durchgeführt, um sicherzustellen, dass für das an unserer Universität tätige administrative und akademische Personal keine Nachteile entstehen.

Detaillierte Erklärungen zu diesem Thema werden in den kommenden Tagen erfolgen. Wir bitten unsere geschätzten Studierenden, ihre Familien und die Hochschulgemeinschaft eindringlich darum, korrekte und aktuelle Informationen zum Prozess ausschließlich über die offiziellen Kommunikationskanäle des Hochschulrates zu verfolgen."

Wie vom YÖK angegeben, wird erwartet, dass in den kommenden Tagen weitere Informationen zum Prozess mit der Öffentlichkeit geteilt werden.