Verbot von Burka und Niqab an Schulen in Italien gebilligt
Die italienische Regierung hat eine Verordnung verabschiedet, die das Tragen gesichtsverhüllender Kleidung an Schulen untersagt und eine Obergrenze von 30 Prozent für Schüler mit unzureichenden Sprachkenntnissen in Klassen einführt.
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Der italienische Ministerrat hat eine neue Regelung gebilligt, die das Tragen von Burka und Niqab an Schulen verbietet. Neben dem Verbot von gesichtsverhüllender Kleidung zielt die Maßnahme darauf ab, die Konzentration von Schülern mit unzureichenden Italienischkenntnissen in denselben Klassen zu begrenzen.
Gemäß den neuen Regeln darf der Anteil von Schülern, die nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen und über unzureichende Italienischkenntnisse verfügen oder die in der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen, in den ersten Klassen von Grund-, Mittel- und Oberschulen 30 Prozent nicht überschreiten.
Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni erklärte, dass Schüler mit offenem Gesicht zur Schule gehen sollten, und sagte: „Niemand kann im Namen der Tradition entscheiden, dass eine junge Frau ihr Gesicht verhüllen muss.“ Meloni bezeichnete die Regelung als „Instrumente des gesunden Menschenverstands, die nicht spalten, sondern tatsächlich zur Integration beitragen“.
Bildungsminister Giuseppe Valditara betonte, dass die Obergrenze in den Klassen eher auf der Sprachkompetenz als auf der Staatsbürgerschaft basiere. Valditara verteidigte das Verbot von Burka und Niqab zudem im Rahmen der Gleichstellung von Mann und Frau.
Die Regelung umfasst die Burka, die Gesicht und Körper verhüllt, sowie den Niqab, der das Gesicht bis auf die Augenpartie vollständig bedeckt. Ein Kopftuch, das das Gesicht frei lässt, fällt nicht unter das Verbot.
In Grundschulen gilt die Obergrenze für Schüler ohne italienische Staatsbürgerschaft, die außerhalb Italiens geboren wurden oder nicht mindestens zwei Jahre lang einen Kindergarten besucht haben. In Mittel- und Oberschulen werden Schüler ohne italienische Staatsbürgerschaft berücksichtigt, die nicht mindestens drei Jahre erfolgreich im italienischen Bildungssystem absolviert haben.