YÖK führt Altersgrenze für zweites Studium ein

Für die Fernstudiengänge in den Bereichen Kinderentwicklung, Philosophie, Soziologie, Geschichte sowie Türkische Sprache und Literatur an Hochschulen können sich künftig nur noch Absolventen von Bachelorstudiengängen ab 35 Jahren im Rahmen eines „zweiten Studiums“ einschreiben.

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Der Hochschulrat (YÖK) hat beschlossen, dass ab dem akademischen Jahr 2024-2025 für die Fernstudiengänge „Kinderentwicklung“, „Philosophie“, „Soziologie“, „Geschichte“ sowie „Türkische Sprache und Literatur“ an den Hochschulen nur noch Absolventen von Bachelorstudiengängen ab 35 Jahren im Rahmen eines zweiten Studiums zugelassen werden.

Der YÖK hat ein Schreiben zum Thema „zweites Studium ohne Prüfung“ an die Rektorate der Anadolu-Universität, der Atatürk-Universität und der Universität Istanbul gesandt.

In dem Schreiben, das die neue Entscheidung bezüglich der Einschreibungen für ein zweites Studium in den Programmen für Kinderentwicklung, Philosophie, Soziologie, Geschichte sowie Türkische Sprache und Literatur ab dem akademischen Jahr 2024-2025 erläutert, heißt es:

„In der Sitzung des Hochschulvorstands vom 5. Juni 2024 wurde gemäß Artikel 7-h des Gesetzes Nr. 2547, geändert durch das Gesetz Nr. 2880, beschlossen, dass ab dem akademischen Jahr 2024-2025 für die Fernstudiengänge Kinderentwicklung, Philosophie, Soziologie, Geschichte sowie Türkische Sprache und Literatur an unseren Hochschulen nur noch Absolventen von Bachelorstudiengängen ab 35 Jahren im Rahmen eines zweiten Studiums zugelassen werden, während für andere Fernstudiengänge die bisherige Praxis fortbesteht.“