YÖK leitet Untersuchung gegen 23 private Hochschuleinrichtungen ein

Der Hochschulrat (YÖK) hat eine Untersuchung eingeleitet, nachdem Beschwerden eingegangen waren, dass die festgelegte Obergrenze von 25 Prozent für Gebührenerhöhungen bei Studierenden außerhalb des Vorbereitungs- und ersten Studienjahres nicht eingehalten wurde.

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Der Hochschulrat (YÖK) hat aufgrund von Beschwerden über die Nichteinhaltung der festgelegten Obergrenze für Studiengebührenerhöhungen eine Untersuchung gegen 23 private Hochschuleinrichtungen eingeleitet.

Die vom Hochschulaufsichtsrat durchgeführte Untersuchung wird prüfen, ob die von Studierenden in höheren Semestern – also außerhalb des Vorbereitungs- und ersten Studienjahres – erhobenen Gebühren sowie die darauf angewandten Erhöhungen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Gemäß dem Beschluss der YÖK-Generalversammlung vom 8. Juli darf die Erhöhungsrate der Studiengebühren für Studierende außerhalb des Vorbereitungs- oder ersten Studienjahres an privaten Hochschuleinrichtungen im akademischen Jahr 2026-2027 25 Prozent nicht überschreiten.

Diese Begrenzung wurde im Rahmen der Verfahren und Grundsätze festgelegt, die auf der Grundlage von Artikel 9 des Zusatzes zum Hochschulgesetz Nr. 2547 erlassen wurden. Mit dieser Regelung wurden die Regeln für Gebührenerhöhungen in den Zwischensemestern an privaten Hochschuleinrichtungen präzisiert.

In den beim Rat eingegangenen Hinweisen und Beschwerden wurde behauptet, dass einige private Hochschuleinrichtungen diese Erhöhungsobergrenze nicht einhalten. Im Ergebnis der Untersuchung werden die von den Einrichtungen für das akademische Jahr 2026-2027 festgelegten Gebühren und die an die Studierenden weitergegebenen Erhöhungen bewertet.

Der YÖK hatte bereits zuvor in einer Erklärung angekündigt, dass Anträge, Hinweise und Beschwerden, die als nachteilig für die Studierenden eingestuft werden, täglich und mit Dringlichkeit geprüft werden.