YÖK warnt Stiftungsuniversitäten vor Gebührenerhöhungen: Anstieg darf 25 Prozent nicht überschreiten

Der Hochschulrat (YÖK) hat in einem Schreiben an die Stiftungsuniversitäten gefordert, die festgelegten Obergrenzen für Studiengebühren nicht zu überschreiten und bestehende Missstände zu beheben.

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Der Hochschulrat (YÖK) hat erneut ein Mahnschreiben an die Stiftungsuniversitäten bezüglich der Erhöhung der Studiengebühren für das akademische Jahr 2026-2027 versandt.

In dem Schreiben wurde daran erinnert, dass die Erhöhungsrate für alle Jahrgänge außer dem Vorbereitungsjahr und dem ersten Studienjahr 25 Prozent nicht überschreiten darf.

Vor Beginn des neuen akademischen Jahres war bekannt geworden, dass einige Stiftungsuniversitäten ihre Studiengebühren um Sätze zwischen 40 und 159 Prozent angehoben hatten. Nach diesen Erhöhungen wurde berichtet, dass die Kosten für das teuerste Medizinstudium in der Türkei auf ein Niveau von jährlich 3 Millionen 740 Tausend TL gestiegen sind.

In dem Schreiben, das mit der Unterschrift des YÖK-Vorsitzenden Erol Özvar an alle privaten Hochschuleinrichtungen versandt wurde, heißt es, dass in zahlreichen beim CİMER eingegangenen Anträgen Beschwerden darüber geäußert wurden, dass die festgelegten Verfahren und Grundsätze nicht eingehalten, Gebührenerhöhungen über der Grenze vorgenommen und die Studiengebühren nicht auf den offiziellen Internetseiten veröffentlicht wurden.

In dem Schreiben wurde gefordert, im Rahmen des entsprechenden Beschlusses der Generalversammlung und der Verfahrensgrundsätze unverzüglich zu handeln und keine Benachteiligungen für Studierende zu verursachen.

Özvar erklärte zudem in einer Stellungnahme auf seinem Social-Media-Konto, dass die Erhöhungsrate der Studiengebühren an privaten Hochschuleinrichtungen für das akademische Jahr 2026-2027 für alle Stufen außer dem Vorbereitungsjahr und dem ersten Studienjahr auf 25 Prozent begrenzt sei.

YÖK-Vorsitzender Erol Özvar äußerte sich wie folgt:

„Aus diesem Grund haben wir erneut ein Schreiben an alle privaten Hochschuleinrichtungen gesandt und gefordert, dass die von uns festgelegten Verfahren und Grundsätze vollständig eingehalten werden, die Gebührenerhöhungen 25 Prozent nicht überschreiten und die notwendigen Schritte unverzüglich eingeleitet werden, damit unsere Studierenden keinerlei Benachteiligungen erfahren. Wir werden den Prozess weiterhin genau verfolgen.“