Zusätzliche Anmeldefrist für YKS-Kandidaten, die die Frist verpasst haben
Laut einer Erklärung des Hochschulrats (YÖK) können YKS-Kandidaten die zweite Nachanmeldung vom 25. bis 28. März vornehmen.
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Der Hochschulrat (YÖK) hat Kandidaten für die Hochschulprüfung (YKS) 2024, die am 8. und 9. Juni stattfindet, eine zweite Nachanmeldefrist eingeräumt, um Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden.
In der Erklärung des YÖK heißt es, dass die neue Regelung aufgrund der vom Hochschulrat veröffentlichten Verordnung getroffen wurde, die für türkische Studierende, die sich an Universitäten im Ausland einschreiben möchten, die Teilnahme an der YKS zur Pflicht macht.
Demnach wurde den Studierenden eine zweite Nachanmeldefrist gewährt, um Benachteiligungen zu verhindern; die Anmeldungen können im Zeitraum vom 25. bis 28. März vorgenommen werden.
Die Kandidaten können sich über die Anmeldezentren von ÖSYM, persönlich über die Website von ÖSYM oder über die mobile App für ÖSYM-Kandidaten anmelden.
Die Anmeldedaten der Kandidaten, die sich bereits zwischen dem 1. und 26. Februar 2024 oder vom 5. bis 7. März 2024 angemeldet haben, bleiben unverändert gültig. Von Kandidaten, die sich bereits zu diesen Terminen angemeldet haben, werden keine erneuten Anmeldungen entgegengenommen.