Entscheidung zum Eigentum am Galata-Turm gefallen: Antrag der Stadtverwaltung Istanbul abgelehnt
Der Rechtsstreit um das Eigentum am Galata-Turm, einem der Wahrzeichen Istanbuls, ist beendet. Der Antrag der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) wurde abgewiesen; der Turm bleibt weiterhin unter der Verwaltung der Generaldirektion für Stiftungen.
12punto
Der Rechtsstreit um das Eigentum am Galata-Turm, einem der historischen Wahrzeichen Istanbuls, der vor dem 18. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul verhandelt wurde, ist nun abgeschlossen. Das Gericht wies den Antrag der Stadtverwaltung Istanbul auf Annullierung und Neueintragung des Grundbuchs ab.
ENTSCHEIDUNG AUF GRUNDLAGE VON STIFTUNGSREGISTERN GETROFFEN
Die Generaldirektion für Stiftungen gab die Entwicklung in dem Fall über ihr Social-Media-Konto bekannt. In der Erklärung hieß es: "Der Galata-Turm besitzt gemäß den Stiftungsregistern und der geltenden Gesetzgebung den Status einer registrierten Stiftung und wird weiterhin unter der Verwaltung der Generaldirektion für Stiftungen verbleiben."
In der Erklärung wurde zudem betont: "Grundbuch-, Kataster- und Archivdokumente belegen eindeutig, dass der Galata-Turm der Kule-i Zemin Stiftung gehört." Die Generaldirektion für Stiftungen erklärte, dass mit dieser Entscheidung der Rechtsweg bezüglich des Eigentums am Galata-Turm endgültig geklärt sei.
WAS WAR GESCHEHEN?
Der im Stadtteil Beyoğlu gelegene Galata-Turm war im Jahr 2019 gemäß den Bestimmungen des Stiftungsgesetzes auf die Kule-i Zemin Stiftung eingetragen worden.
In der von der Stadtverwaltung Istanbul eingereichten Klage wurde die Eintragung des Turms auf die Stadtverwaltung gefordert.
Mit diesem Urteil wurde der Antrag der Stadtverwaltung nun abgewiesen.