Aufgepasst, Erben: Neue Ära bei Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten
Die erwarteten Regelungen zu Grundbuchvorgängen und zur Erbteilung sind in Kraft getreten. Mit den neuen Bestimmungen werden Grundbuchvorgänge flexibler gestaltet, während gleichzeitig bedeutende Neuerungen bei der Erbteilung umgesetzt wurden.
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Im Erbrecht, das Millionen unserer Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unmittelbar betrifft, wurde eine bedeutende Änderung umgesetzt. Mit den lang erwarteten Neuregelungen wurden grundlegende Neuerungen bei den Grundbuchvorgängen im Zusammenhang mit der Erbteilung eingeführt.
Die neue Regelung wurde mit dem Ziel geschaffen, insbesondere innerfamiliäre Streitigkeiten zu vermeiden und den Erben mehr Flexibilität einzuräumen.
Während zuvor eine gleichmäßige Aufteilung des Erbes zwingend vorgeschrieben war, wurde diese Regel mit der neuen Bestimmung aufgehoben. Dadurch können Familienmitglieder ihre Erbanteile durch schriftliche Vereinbarungen untereinander flexibler festlegen.
Mit der neuen Regelung wurden auch Immobilienübertragungen zwischen Geschwistern erheblich vereinfacht. Künftig können Geschwister Immobilien durch schriftliche Vereinbarungen ohne notarielle Beglaubigung untereinander übertragen. Auf diese Weise können Erben die Aufteilung von Eigentum untereinander schnell und unkompliziert abwickeln.
Bei Grundstücken mit mehreren Eigentümern (Hisseli tapu) wurde eine wichtige Änderung vorgenommen. Gemäß der neuen Regelung ist für den Verkauf einer solchen Immobilie die gemeinsame Entscheidung aller Miteigentümer sowie deren direkte Teilnahme an den Transaktionen zwingend erforderlich. Die Miteigentümer können sich jedoch von der Pflicht zur persönlichen Teilnahme befreien, indem sie einen Rechtsanwalt bevollmächtigen.
Das Prinzip der gleichmäßigen Verteilung des Erbes in früheren Regelungen führte innerhalb von Familien zu zahlreichen Streitigkeiten. Mit der neuen Regelung wurde anstelle dieses Prinzips die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Parteien durch schriftliche Vereinbarungen untereinander einigen können. Auf diese Weise können die Erben eine Aufteilung vornehmen, die ihren persönlichen Präferenzen und der Familiendynamik entspricht.