Aufhebung des Beschlusses zum Studentenrabatt bei der İstanbulkart: „Auf Vermutungen basierend“
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Istanbul (İBB) vom 11. Juli 2024, die Rabattsätze für die İstanbulkart bei Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, auf 10 Prozent zu senken, wurde vom 2. Verwaltungsgericht Istanbul aufgehoben.
12punto
Die Klage, die der Sprecher der AKP-Fraktion in der İBB-Versammlung, Murat Türkyılmaz, im August 2024 gegen den Beschluss der İBB-Versammlung eingereicht hatte, wurde entschieden.
In der Entscheidung des 2. Verwaltungsgerichts Istanbul wurde dargelegt, dass bei der Prüfung der Beschlüsse der İBB-Versammlung vom 11. Juli 2024 und der UKOME vom 25. Juli 2024 sowie der dazugehörigen Kommissionsberichte zur Vorbereitung dieser Entscheidungen festgestellt wurde, dass keine Begründung für die unterschiedliche Behandlung von Studierenden ab 30 Jahren bei den Tarifen für öffentliche Verkehrsmittel angeführt wurde.
Im Gerichtsurteil heißt es dazu:
„Es wurde festgestellt, dass die beklagte Behörde bei der Festlegung des streitgegenständlichen Beschlusses keine Klassifizierung vorgenommen hat, die Unterschiede im Bildungsstand (Sekundarstufe/Hochschulbildung) und in der Art der Ausbildung (Fernstudium/Präsenzstudium) sowie den Beschäftigungsstatus oder das Einkommen der Studierenden ab 30 Jahren berücksichtigt, und dass individuelle Unterschiede zwischen den Personen nicht in Betracht gezogen wurden. Da die Regelung der Tarife für öffentliche Verkehrsmittel ausschließlich auf der Annahme beruht, dass die Erwerbsbeteiligung dieser Altersgruppe hoch sei, ohne dabei Unterschiede wie Bildungsstand, Ausbildungsart oder Einkommenssituation der Studierenden ab 30 Jahren zu berücksichtigen, wurde geschlussfolgert, dass die Maßnahme das faire Gleichgewicht zwischen dem angestrebten öffentlichen Interesse und den Rechten der betroffenen Studierenden ab 30 Jahren beeinträchtigt. Daher wurde festgestellt, dass der streitgegenständliche Vorgang nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.“
In der Entscheidung wurde zudem festgehalten, dass die Altersgrenze von 30 Jahren aufgehoben und die Annullierung des streitgegenständlichen Vorgangs angeordnet wurde.