Bekannte Schokoladenmarke am Rande des Bankrotts: Insolvenzverfahren beantragt!
Hohe Inflation und steigende Zinsen haben die bekannte Schokoladenmarke Karnaval Çikolata in eine schwierige Lage gebracht. Das Unternehmen hat beim 1. Handelsgericht erster Instanz in Istanbul-Anatolien ein Insolvenzverfahren (Konkordato) beantragt und eine vorläufige Frist von 3 Monaten erhalten. Die Firma, der die Insolvenz droht, kann bis zum 23. Oktober versuchen, eine Einigung mit ihren Gläubigern zu erzielen.
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Die bekannte Schokoladenmarke Karnaval Çikolata kämpft aufgrund der hohen Inflation und der gestiegenen Zinsen mit finanziellen Schwierigkeiten. Das Unternehmen hat beim 1. Handelsgericht erster Instanz in Istanbul-Anatolien ein Konkordat angemeldet und ab dem 10. Oktober eine vorläufige Frist von drei Monaten erhalten.
Das Gericht hat das Unternehmen vor möglichen Pfändungen geschützt und einen Ausschuss ernannt, der sich aus einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und einem Experten für Insolvenzrecht zusammensetzt. Karnaval Çikolata könnte nach einer Prüfung am 14. Januar für insolvent erklärt werden. Gläubiger haben bis zum 23. Oktober die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und die Situation zu ändern.
Berichten von Gerçek Gündem zufolge hat die in Istanbul-Ümraniye ansässige Schokoladenmarke Karnaval Çikolaya Gıda Sanayi Ticaret Limited Şirketi ein Konkordat angemeldet. Das 1. Handelsgericht erster Instanz in Istanbul-Anatolien hat dem Unternehmen eine vorläufige Frist von drei Monaten gewährt, die ab dem 10. Oktober gilt.
Das Gericht hob die Maßnahmen gegen das Unternehmen auf und schützte es damit für drei Monate vor möglichen Pfändungen.
AUSSCHUSS ERNANNT
Für den Fall wurde ein zweiköpfiger Konkordatsausschuss ernannt, bestehend aus dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer Mustafa Dağüstü sowie dem Experten für Insolvenzrecht, Dozent Dr. Evren Kılıçoğlu.
Sollte sich das Unternehmen bei der gerichtlichen Prüfung am 14. Januar nicht finanziell erholt haben, wird die Insolvenz des Unternehmens beschlossen.
ENTSCHEIDUNG WIRD BEI EINSPRUCH BIS ZUM 23. OKTOBER AUFGEHOBEN
Die Gläubiger des Unternehmens können bis zum 23. Oktober schriftlich Einspruch beim Gericht einlegen und mit entsprechenden Beweisen darlegen, dass keine Gründe für die Gewährung einer Konkordatsfrist vorliegen, um so die Ablehnung des Konkordatsantrags zu fordern.