Bestimmte Begriffe für Milchprodukte verboten!
Begriffe wie „dorf“, „hausgemacht“, „traditionell“, „bauernhof“ oder „100 %“, die auf Verpackungen von Milch und Milchprodukten verwendet werden, wurden verboten. Als Grund für das Verbot wurde angegeben, dass diese Begriffe den Verbraucher irreführen könnten. Produkte, die den Änderungen nicht entsprechen, müssen bis zum 31. Dezember 2026 vom Markt genommen werden.
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Die Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle hat am 27. November eine neue Verordnung veröffentlicht, um unlauteren Wettbewerb im Lebensmittelsektor zu verhindern.
Demnach ist die Verwendung von Begriffen wie „Dorf“, „hausgemacht“, „traditionell“, „Bauernhof“ oder „100 %“, die Verbraucher in die Irre führen könnten, auf Milch und Milchprodukten verboten.
Laut einem Bericht von Mehmet Hanifi Gülel in der Zeitung Dünya soll verhindert werden, dass Unternehmen und Marken durch irreführende Angaben, die nicht mit dem tatsächlichen Inhalt ihrer Produkte übereinstimmen, den Eindruck von „Dorf“- oder „Bauernhof“-Qualität erwecken.
Darüber hinaus darf der Begriff „Milch“ nicht mehr für Getränke auf pflanzlicher Basis verwendet werden.
Beispielsweise dürfen Getränke aus pflanzlichen Produkten wie Soja, Mandeln oder Hafer nicht als „Milch“ gekennzeichnet werden; stattdessen muss der Begriff „Getränk“ verwendet werden. Gemäß dem Türkischen Lebensmittelkodex ist „Milch“ eine Definition, die ausschließlich für die Milch von Kühen, Schafen, Ziegen und Büffeln gilt.