Der 'Kunstfehler'-Plan der Neugeborenen-Bande! Sie wollten mit 2 Jahren davonkommen...
Die Verteidigungsstrategien der Mitglieder der sogenannten 'Neugeborenen-Bande', die die Türkei erschüttert hat, haben für Entsetzen gesorgt. Die Bandenmitglieder, die den Tod von Babys für täglich 8.000 Lira in Kauf nahmen, argumentierten, die Todesfälle seien auf 'Kunstfehler', also ärztliche Behandlungsfehler, zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft hingegen stellte fest: 'Es wurde erkannt, dass die Handlungen den Tatbestand des vorsätzlichen Tötungsdelikts erfüllen.' Experten weisen darauf hin, dass die Verdächtigen diese Argumentation nutzen, um ein milderes Strafmaß zu erwirken.
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Die Mitglieder der baby-mordenden 'Neugeborenen-Bande' verteidigten sich mit der Lüge von 'Malpractice'. Im Rahmen der Ermittlungen, die die Türkei erschüttert haben, behaupteten die Verdächtigen und ihre Anwälte, dass der Tod Dutzender Babys auf 'Malpractice' zurückzuführen sei, also auf 'Schäden, die dem Patienten aufgrund von Unwissenheit, Unerfahrenheit oder ärztlichen Fehlern entstanden sind'.
In Fällen von Malpractice können zwar Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden, meist werden jedoch Schadensersatzklagen erhoben, für die vorrangig eine 'Ermittlungsgenehmigung' des Gesundheitsministeriums erforderlich ist.
STAATSANWALTSCHAFT: 'TATBESTAND DES VORSÄTZLICHEN TÖTUNGSDELIKTS ERFÜLLT'
Wie die Zeitung Sabah berichtet, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft jedoch: 'Obwohl die Verteidiger behaupteten, dass die Taten Gegenstand von Malpractice-Verfahren seien, der Tatbestand der fahrlässigen Tötung vorliege und eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums erforderlich sei, wurde festgestellt, dass ihre Handlungen den Tatbestand des vorsätzlichen Tötungsdelikts durch Unterlassen erfüllen.'
Auch das Gutachten des Gesundheitsministeriums zu den Babytodesfällen wurde in die Anklageschrift aufgenommen.
Für jedes verstorbene Baby wurde einzeln gefragt, 'ob bei der Behandlung des Babys den Anforderungen der modernen Medizin entsprochen wurde, ob Komplikationen oder Malpractice vorlagen, ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem Tod des Patienten und der angewandten Behandlung sowie der verspäteten Anbringung des Beatmungsschlauchs hergestellt werden kann und ob in dieser Hinsicht ein Verschulden des medizinischen Personals vorliegt'.
Die Antworten auf diese Fragen für jedes verstorbene Baby wurden in der Anklageschrift dargelegt, wobei die Experten des Gesundheitsministeriums zu dem Schluss kamen, dass es sich bei den Todesfällen nicht um 'Malpractice' handelte.
Im medizinischen Gutachten des Ministeriums wurden mögliche ärztliche Fehler detailliert untersucht. Dem Bericht zufolge benötigten 90 Prozent der Babys auf der Neugeborenen-Intensivstation eine Versorgung der dritten Stufe, während 10 Prozent eine Versorgung der vierten Stufe benötigten.
Gemäß den Vorschriften musste in Neugeborenen-Intensivstationen der ersten, zweiten und dritten Stufe, falls kein Neonatologe anwesend war, ein in der Neugeborenen-Intensivmedizin erfahrener Facharzt für Kinderheilkunde anwesend sein.
In Neugeborenen-Intensivstationen der vierten Stufe bestand eine Verpflichtung zur Anwesenheit eines Neonatologen.
'ÄRZTE ÜBERNAHMEN KEINE VERANTWORTUNG'
Bei allen Babytodesfällen übernahmen die Kinderärzte der dritten Stufe jedoch keine Verantwortung. Da anstelle der Ärzte alle Diagnosen und Behandlungen von Pflegekräften durchgeführt wurden, kam es zu den Todesfällen.
Im Gutachten der Experten des Gesundheitsministeriums wurde betont: 'Den Neugeborenen, die theoretisch der Überwachung durch einen Kinderarzt, praktisch aber der Überwachung durch Pflegekräfte überlassen wurden – was auf 90 Prozent zutrifft –, wurde das Recht auf Leben genommen.'
'BABY-TODESFÄLLE WERDEN SICH WIEDERHOLEN'
Wir sind der Ansicht, dass sich diese Vorfälle immer wieder wiederholen werden, solange die Vorschriften nicht dahingehend geändert werden, dass in Neugeborenen-Intensivstationen der 3. Stufe, genau wie in der 4. Stufe, ein Neugeborenen-Intensivmediziner eingesetzt werden muss', wurde hervorgehoben.
WAS IST NEONATOLOGIE?
Neonatologie ist die Bezeichnung für das Fachgebiet, das sich mit Neugeborenen befasst. Personen, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben, werden Neonatologen genannt.
Sollte den Verdächtigen und ihren Anwälten im Zusammenhang mit der 'Malpractice'-Behauptung eine Verurteilung nach Artikel 85 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) wegen fahrlässiger Tötung gelingen, drohen ihnen lediglich Haftstrafen von 2 bis 6 Jahren.
HAFTSTRAFEN VON BIS ZU 25 JAHREN GEFORDERT
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird jedoch gemäß Artikel 83 des TCK wegen vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen eine Haftstrafe von 10 bis 25 Jahren gefordert.