Details zum steuerfreien Fahrzeugkauf bekannt gegeben: Was sind die Bedingungen, wie hoch ist das Limit?

Eine neue Ära beginnt beim steuerfreien Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderungen! Wer kann von diesem Recht profitieren, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie hoch ist das Preislimit für die Fahrzeuge? Hier sind alle Details...

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Details zum steuerfreien Fahrzeugkauf bekannt gegeben: Was sind die Bedingungen, wie hoch ist das Limit?

Neue Regelungen für den ÖTV-freien Fahrzeugkauf durch Bürger mit Behinderungen sind in Kraft getreten. Personen mit einem Behinderungsgrad von 90 % oder mehr können alle 10 Jahre ein Fahrzeug ohne Zahlung der ÖTV (Sonderverbrauchssteuer) erwerben. Menschen mit einem Behinderungsgrad unter 90 % können dieses Recht unter der Bedingung einer speziellen technischen Ausstattung in Anspruch nehmen. Welche Fahrzeuge können mit diesen neuen Regelungen gekauft werden? Wie hoch ist das Kauflimit? Hier sind alle Details zum ÖTV-befreiten Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderungen...

Details zum steuerfreien Fahrzeugkauf bekannt gegeben: Was sind die Bedingungen, wie hoch ist das Limit?

WER KANN EIN ÖTV-FREIES FAHRZEUG KAUFEN?

Bürger mit Behinderungen, die von der ÖTV-Befreiung profitieren möchten, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Personen mit einem Behinderungsgrad von 90 % oder mehr können mit einem ärztlichen Attest direkt auf ihren eigenen Namen ein Fahrzeug erwerben. In dieser Gruppe besteht keine Verpflichtung zur persönlichen Nutzung oder zur speziellen technischen Ausstattung. Wenn jedoch eine ständige Nutzung eines Rollstuhls oder einer Trage erforderlich ist, muss das Fahrzeug zwingend mit einer speziellen technischen Vorrichtung ausgestattet werden. Personen mit einem Behinderungsgrad unter 90 % können dieses Recht in Anspruch nehmen, wenn im ärztlichen Attest der Vermerk "spezielle technische Ausstattung an den Bedienelementen erforderlich" enthalten ist. Ob der Behinderungsgrad 40 % oder 80 % beträgt, spielt keine Rolle; entscheidend ist die Notwendigkeit einer speziellen technischen Ausstattung am Fahrzeug.

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WAS SIND DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN ÖTV-FREIEN FAHRZEUGKAUF?

Gemäß der neuen Regelung können Personen mit einem Behinderungsgrad von 90 % oder mehr alle 10 Jahre ein ÖTV-freies Fahrzeug erwerben. Die gekauften Fahrzeuge müssen einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 40 % aufweisen. Nach einer Nutzungsdauer von 5 Jahren können die Fahrzeuge straffrei verkauft werden, jedoch muss man 10 Jahre ab dem ersten Kauf warten, um ein neues Fahrzeug erwerben zu können. Ein Bürger, der beispielsweise im April 2024 ein Fahrzeug gekauft hat, kann sein Fahrzeug im April 2029 verkaufen, muss jedoch bis April 2034 warten, um ein neues Fahrzeug zu erwerben. Bei Fahrzeugen, die durch Naturkatastrophen (Feuer, Überschwemmung, Erdrutsch usw.) unbrauchbar geworden sind, entfällt diese Wartezeit und das Fahrzeug kann erneuert werden.

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WELCHE FAHRZEUGE KÖNNEN ÖTV-FREI GEKAUFT WERDEN?

Fahrzeuge, die mit einer ÖTV-Befreiung erworben werden können, müssen bestimmte Merkmale aufweisen. Pkw mit einem Hubraum von 1,6 Litern oder weniger sowie Pick-ups, Lieferwagen und Kleintransporter bis 2800 ccm fallen in diesen Bereich. Zudem können Fahrzeuge, deren Verkaufspreis inklusive Steuern 330.750 TL nicht übersteigt, ÖTV-frei erworben werden. Geländewagen, ATVs, Jeeps und Kombis zählen ebenfalls zu den geeigneten Modellen. Die zu erwerbenden Fahrzeuge müssen jedoch zwingend den inländischen Fertigungsanteil von 40 % erfüllen.

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WIE HOCH IST DAS LIMIT FÜR DEN ÖTV-FREIEN FAHRZEUGKAUF IM JAHR 2025?

Das Limit für den ÖTV-freien Fahrzeugkauf, das im Jahr 2024 auf 1 Million 591 Tausend 255 TL festgelegt wurde, ist im Jahr 2025 im Rahmen der Neubewertungsrate gestiegen. Das neue Limit wurde auf 2 Millionen 290 Tausend 200 TL festgelegt. Dieser Betrag stellt die Obergrenze für den Verkaufspreis inklusive Steuern der Fahrzeuge dar, die Bürger mit Behinderungen ohne Zahlung der ÖTV erwerben können.

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SPEZIELLE AUSSTATTUNGSPFLICHT UND WEITERE DETAILS

Bei ÖTV-frei erworbenen Fahrzeugen muss eine spezielle technische Ausstattung vorgenommen werden, die dem Zustand der Person mit Behinderung entspricht. An den Brems-, Gas- und Kupplungspedalen sowie am Schalthebel müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Beispielsweise ist für eine Person ohne rechtes Bein eine Änderung an den Brems- und Gaspedalen zwingend erforderlich. Ein interessantes Detail ist, dass selbst bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe je nach Zustand der Person mit Behinderung eine Anpassung der Pedale erforderlich sein kann. ÖTV-freie Fahrzeuge ohne spezielle technische Ausstattung können von Angehörigen der Person mit Behinderung oder von jeder anderen Person ohne notarielle Beglaubigung oder Vollmacht genutzt werden.