Käufer von Neuwagen werden in das e-Tebligat-System aufgenommen

Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat neue Regelungen angekündigt, die darauf abzielen, die Compliance-Kosten für Steuerzahler zu senken und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Die Ba-Bs-Anwendung wurde abgeschafft und das e-Tebligat-System erweitert.

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Käufer von Neuwagen werden in das e-Tebligat-System aufgenommen

Die vom Finanzministerium der Republik Türkei, der Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı), erstellten allgemeinen Kommuniqués zum Steuerverfahrensgesetz wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Käufer von Neuwagen werden in das e-Tebligat-System aufgenommen

Es wurden Regelungen für eine Reihe von Anwendungen getroffen, die durch Mitteilungen die Compliance-Kosten und Meldepflichten der Steuerpflichtigen senken, bürokratische Prozesse abbauen und den Kampf gegen die Schattenwirtschaft unterstützen.

Käufer von Neuwagen werden in das e-Tebligat-System aufgenommen

Demnach wurde die Ba-Bs-Anwendung, die seit 2005 von Steuerpflichtigen genutzt wurde, welche ihre Bücher nach der Bilanzmethode führen, und in der 1,6 Millionen Steuerpflichtige ihre Käufe und Verkäufe meldeten, eingestellt.

Käufer von Neuwagen werden in das e-Tebligat-System aufgenommen

Der Anstieg der Anzahl von Steuerpflichtigen, die elektronische Dokumentenanwendungen nutzen, sowie der ausgestellten elektronischen Dokumente und die Effektivierung des Datenaustauschs zwischen den Institutionen haben den Bedarf an diesen Formularen verringert. Unter Berücksichtigung dieser Situation hat das Ministerium die Praxis der Einreichung dieser Formulare, die monatlich eingereicht wurden und sowohl für Steuerpflichtige als auch für Fachleute eine Arbeitsbelastung darstellten, eingestellt.

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KÄUFER VON NEUWAGEN WERDEN IN DIE ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNG EINBEZOGEN

Mit dem elektronischen Zustellungsverfahren, das erstmals 2016 von der Finanzverwaltung (GİB) eingeführt wurde und von fast 9,5 Millionen Menschen genutzt wird, erfolgen Zustellungen kostenlos auf elektronischem Wege. Diese Mitteilungen können über das Digitale Steueramt und die GİB-Mobil-App abgerufen werden.

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Darüber hinaus werden Personen, denen eine elektronische Zustellung (e-Tebligat) gesendet wird, auch umgehend per SMS und E-Mail benachrichtigt.

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Dank dieser Anwendung, die von der Steuerbehörde entwickelt wurde und von acht öffentlichen Einrichtungen, allen voran der Generaldirektion für Sicherheit, dem Handelsministerium sowie dem Ministerium für Kultur und Tourismus genutzt wird, spart der öffentliche Sektor Milliarden von Lira an Kosten für Papier, Toner und Postversand.

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Darüber hinaus zielt diese Anwendung darauf ab, langwierige bürokratische Prozesse zu eliminieren und rechtliche Streitigkeiten zu verhindern, die durch Zustellungsprobleme entstehen.

Käufer von Neuwagen werden in das e-Tebligat-System aufgenommen

Mit einer Neuregelung, die darauf abzielt, die Vorteile des elektronischen Zustellungsverfahrens besser zu nutzen, ist geplant, dass ab dem 1. Januar 2025 auch Käufer von Neuwagen in das elektronische Zustellsystem einbezogen werden.

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In diesem Rahmen wird für internationale Organisationen in der Türkei, die Neufahrzeuge erwerben, sowie für deren Führungskräfte, die keine türkischen Staatsbürger sind, keine Verpflichtung bestehen. Ebenso gilt dies nicht für Menschen mit einer Behinderung von 90 Prozent oder mehr sowie für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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PROZESSE KLAR DEFINIERT

Mit einer Verordnung des Ministeriums aus dem Jahr 2013 wurden POS-Geräte, die Zahlungen mit Bankkarten bei Unternehmen des Einzelhandels und Dienstleistungssektors ermöglichen, mit Registrierkassen zusammengeführt, die Kassenbons ausstellen. Es wurde die Nutzung von Registrierkassen der neuen Generation vorgesehen, die eine integrierte Ausstellung beider Belege ermöglichen. Zwischen diesen Geräten und den Verkaufsanwendungssoftwares, die von Steuerpflichtigen für ihre Verkäufe genutzt werden, wurde eine Integration vorgenommen, jedoch konnten diese Integrationen im Laufe der Zeit nicht vollständig umgesetzt werden.

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Mit dem veröffentlichten Kommuniqué wurden die Verfahren für Meldungen an die Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) klar festgelegt. Zudem wurden die Bedingungen und Grenzwerte für die Befreiung von Registrierkassen aktualisiert; es ist vorgesehen, dass diese Grenzwerte jährlich um die Neubewertungsrate angepasst werden. Wer diese Bedingungen zwei Jahre in Folge nicht erfüllt, muss wieder eine Registrierkasse verwenden.

Darüber hinaus wurden sowohl die Softwareunternehmen als auch die Hersteller der Geräte für die notwendige Integration zwischen Verkaufssoftware und Registrierkassen der neuen Generation verantwortlich gemacht.

Sollte festgestellt werden, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt wurde, wird gegen die betreffenden Unternehmen und Hersteller für jede einzelne Feststellung ein besonderes Bußgeld in Höhe von 200.000 Lira verhängt.