Keine Inhaftierten mehr im Prozess gegen Social-Media-Phänomen Neslihan Güngen und ihren Ehemann: 154 Jahre Haft gefordert
Im Prozess gegen das Social-Media-Phänomen und Inhaberin von Schönheitszentren, Neslihan Güngen, wegen des Vorwurfs der Geldwäsche und der Ausstellung von Scheinrechnungen über ihre „Neslim“-Schönheitszentren wurden 6 der insgesamt 26 Angeklagten, darunter Güngen und ihr Ehemann İnanç Güngen, aus der Haft entlassen. Damit gibt es in dem Verfahren keine inhaftierten Angeklagten mehr.
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Gegen das Social-Media-Phänomen und Inhaberin von Schönheitszentren, Neslihan Güngen, die unter dem Namen „Neslim“ bekannt ist, war ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ihr wurde vorgeworfen, über ihre Unternehmen Steuern hinterzogen, Geld gewaschen, Scheinrechnungen ausgestellt und Bestechung begangen zu haben. In der Anklageschrift wurden für sieben Straftaten bis zu 154 Jahre Haft gefordert.
Der Prozess gegen die 26 Angeklagten, darunter Neslihan Güngen und ihr Ehemann İnanç Güngen, wurde fortgesetzt.
Bei der Verhandlung, die vom 6. Schwurgericht Küçükçekmece auf dem Gelände der Marmara-Strafvollzugsanstalten in Silivri abgehalten wurde, waren einige der inhaftierten Angeklagten, darunter Neslihan und İnanç Güngen, sowie einige nicht inhaftierte Angeklagte und die Anwälte der Parteien anwesend.
6 Angeklagte aus der Haft entlassen
Die Angeklagten, die sich vor Gericht verteidigten, wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück und beantragten ihren Freispruch sowie ihre Haftentlassung.
Nach Anhörung der Verteidigung verkündete das Gericht seinen Zwischenbeschluss und ordnete die Haftentlassung von 6 Angeklagten, darunter Neslihan Güngen und ihr Ehemann İnanç Güngen, unter der Auflage eines Ausreiseverbots an. Die Verhandlung wurde vertagt, um ausstehende Punkte zu klären.
Mit der Entlassung der Angeklagten befinden sich nun keine Untersuchungshäftlinge mehr in dem Verfahren.