Krise im Prozess um den bewaffneten Angriff auf Serhat Akın: Ungewissheit bei 'Gerichtsmedizinischem Gutachten und HTS-Aufzeichnungen'
Im Prozess um den bewaffneten Angriff auf Serhat Akın im Istanbuler Stadtteil Beykoz kam es zu einer bemerkenswerten Entwicklung. Es stellte sich heraus, dass in der erstellten Anklageschrift weder HTS-Aufzeichnungen (Verbindungsdaten) eingeholt noch das gerichtsmedizinische Gutachten abgewartet wurden.
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Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu zum bewaffneten Angriff auf den ehemaligen Nationalspieler Serhat Akın in Beykoz wurden abgeschlossen.
Die nach Abschluss der Ermittlungen erstellte Anklageschrift löste jedoch eine Krise aus.
Das 23. Schwurgericht İstanbul Anadolu wies die von der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu erstellte Anklageschrift mit der Begründung zurück, dass keine HTS-Aufzeichnungen eingeholt und ausgewertet wurden und das gerichtsmedizinische Gutachten nicht abgewartet wurde. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.
Wie Cengiz Anıl Bölükbaş von T24 berichtet, hob das 24. Schwurgericht İstanbul Anadolu die Entscheidung zur Rückweisung auf.
Daraufhin nahm das 23. Schwurgericht İstanbul Anadolu die Anklageschrift an, setzte den 31. Januar als Verhandlungstermin fest und sandte eine Reihe von Schreiben an die zuständigen Behörden, um die fehlenden Unterlagen in der Akte zu vervollständigen.
'VERSUCHTER MORD DURCH PLANUNG'
In der Anklageschrift, die sieben Verdächtige umfasst, werden für die Beschuldigten Freiheitsstrafen zwischen 10 und 23 Jahren wegen Delikten wie 'versuchter vorsätzlicher Tötung durch Planung' und 'Verstoß gegen das Waffengesetz Nr. 6136' gefordert.
Zudem wurden in der Anklageschrift die Telefonnummern der Angeklagten aufgelistet und gefordert, dass die HTS-Aufzeichnungen vor der Verhandlung an das Gericht übermittelt werden.
Das Gericht wird zudem das Sachverständigengutachten abwarten. Die erste Verhandlung des Falls findet am 31. Januar 2025 vor dem 23. Schwurgericht İstanbul Anadolu statt.