Landwirtschaftsministerium wird aktiv: Wie werden ungenutzte landwirtschaftliche Flächen verpachtet?

Die erste Liste der ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen wird voraussichtlich am 30. September veröffentlicht. Demnach ist geplant, die erste Liste der Flächen, die zwei Jahre in Folge nicht bewirtschaftet wurden, im September nächsten Jahres zu veröffentlichen und die erste Verpachtung im Oktober durchzuführen.

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Landwirtschaftsministerium wird aktiv: Wie werden ungenutzte landwirtschaftliche Flächen verpachtet?

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat kürzlich eine Reihe von Regelungen umgesetzt, die die Produktion in den Mittelpunkt stellen, einschließlich der Verpachtung von ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen. Das Ministerium, das in diesem Jahr mit der Einführung einer landwirtschaftlichen Produktionsplanung eine neue Ära eingeleitet hat, hat in diesem Rahmen neue Unterstützungsmodelle für die Fischerei, die Viehzucht sowie die pflanzliche Produktion eingeführt.

Landwirtschaftsministerium wird aktiv: Wie werden ungenutzte landwirtschaftliche Flächen verpachtet?

Das Ministerium hat einen weiteren wichtigen Schritt in Bezug auf ungenutzte landwirtschaftliche Flächen unternommen. Im Rahmen einer Produktionsmobilisierung wurden die Verfahren für die saisonale Verpachtung dieser Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken per Verordnung festgelegt.

Mit dieser Regelung soll die landwirtschaftliche Produktion im Land gesteigert werden. Hier sind 10 häufig gestellte Fragen und Antworten zur saisonalen Verpachtung von ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken:

Landwirtschaftsministerium wird aktiv: Wie werden ungenutzte landwirtschaftliche Flächen verpachtet?

1- Welche Grundstücke werden verpachtet?

Mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Flächen, die sich im Privateigentum des Schatzamtes befinden oder der Verfügungsgewalt des Staates unterliegen, werden landwirtschaftliche Flächen, die sich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen befinden und zwei aufeinanderfolgende Jahre lang nicht bewirtschaftet wurden, saisonal verpachtet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschaffenheit des Grundstücks nicht verändert wird und es vom Pächter für die landwirtschaftliche Produktion genutzt wird.

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2 - Wie werden die zu verpachtenden Flächen ermittelt?

Zur Ermittlung der zu verpachtenden Flächen wird die bei den Provinz- oder Bezirksdirektionen für Land- und Forstwirtschaft eingerichtete Flächenermittlungskommission die nicht bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen identifizieren. Dies erfolgt auf Basis von Katasterdaten, Satellitenbildern, geografischen Informationssystemen, Daten anderer öffentlicher Einrichtungen sowie durch Vor-Ort-Kontrollen. Bei der Flächenermittlung wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Erntezeiten der Regionen ein Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August zugrunde gelegt.

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3 - Wo werden unbewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen bekannt gegeben?

Die Liste der unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen wird von den Provinz- oder Bezirksdirektionen an den Anschlagtafeln der örtlichen Gemeindeverwaltungen (Muhtarlık), auf elektronischem Wege sowie auf der Website der Provinzdirektion veröffentlicht. Grundstückseigentümer und andere betroffene Parteien können ihre Einwände gegen die Listen innerhalb der Veröffentlichungsfrist bei der Kommission einreichen.

Die Verordnung über die Verpachtung von unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken trat am 22. August 2024 in Kraft. Die ersten Listen für landwirtschaftliche Flächen, die im laufenden ersten Feststellungsjahr zwischen dem 1. September 2023 und dem 31. August 2024 nicht bewirtschaftet wurden, werden am 30. September 2024 veröffentlicht. Die erste Liste für Flächen, die zwei Jahre in Folge nicht bewirtschaftet wurden, soll am 1. September 2025 veröffentlicht werden, und die erste Verpachtung ist für den 16. Oktober 2025 geplant.

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4 - Wie wird der Zustand des Grundstücks bei der Verpachtung bewertet?

Landwirtschaftliche Flächen mit Dauerkulturen und Gewächshausanbau werden nicht in das Pachtverfahren einbezogen. Wenn Grundstücke aufgrund ihrer Bodenklasse, Parzellengröße oder Ertragsfähigkeit für eine landwirtschaftliche Produktion als unwirtschaftlich eingestuft werden, kann dieser Zustand protokolliert und das Grundstück von der Verpachtung des jeweiligen Jahres ausgeschlossen werden.

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5 - Wie wird die Pacht festgelegt?

Die Pacht darf nicht unter dem von der Kommission festgelegten marktüblichen Wert liegen. Zur Ermittlung des marktüblichen Pachtpreises für landwirtschaftliche Flächen werden mindestens drei bereits verpachtete landwirtschaftliche Flächen herangezogen, die ähnliche Eigenschaften aufweisen und sich in derselben Ortschaft befinden.

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6 - Wie können Interessenten Land pachten?

Wer die ausgeschriebenen landwirtschaftlichen Flächen pachten möchte, muss das Antragsformular für die Pacht landwirtschaftlicher Flächen vollständig ausfüllen und innerhalb der Ausschreibungsfrist bei der zuständigen Provinzdirektion einreichen. Pachtanträge können auch über das Informationssystem zur Bewertung und zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen (Tarım Arazileri Değerleme ve Edindirme Bilgi Sistemi) gestellt werden.

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7- Wer erhält bei der Verpachtung den Vorzug?

Die Verpachtung erfolgt vorrangig an Personen, die ihren Wohnsitz in der Ortschaft haben, in der sich die zu verpachtenden landwirtschaftlichen Flächen befinden, sowie an Nichtregierungsorganisationen und Berufsverbände. Sollten sich aus diesen vorrangigen Gruppen mehrere Interessenten melden, erhält derjenige mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Falls sich aus den vorrangigen Gruppen keine Interessenten melden, wird die Fläche an denjenigen unter den übrigen Interessenten verpachtet, der das höchste Gebot abgibt.

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8 - An wen sind die Pachtzahlungen zu leisten?

Die Pacht ist an den Grundeigentümer zu zahlen. Sollten die Grundeigentümer oder Anspruchsberechtigten nicht erreichbar sein, werden die Pachtzahlungen auf einem zweckgebundenen, dreimonatigen Terminkonto bei einer vom Ministerium festgelegten öffentlichen Bank angelegt und verzinst. Bei landwirtschaftlichen Flächen mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen werden die aufgelaufenen Pachteinnahmen nach Beilegung des Rechtsstreits anteilig an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

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9 - Werden die Grundstücke auch im nächsten Jahr verpachtet?

Sollte während der Pachtsaison von keinem der Eigentümer der gepachteten landwirtschaftlichen Flächen ein Antrag auf Bewirtschaftung für die kommende Saison gestellt werden, werden diese Flächen in die Liste der landwirtschaftlichen Flächen aufgenommen, die zwei Jahre in Folge nicht bewirtschaftet wurden. Bei der Bestimmung der als Referenz dienenden landwirtschaftlichen Fläche wird darauf geachtet, ob Pachtpreise, die aus besonderen Gründen wie Verpachtungen zwischen Verwandten und Anteilseignern oder aus sozialen Gründen resultieren, die Marktbedingungen tatsächlich widerspiegeln.

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10 - Werden Pächter von den Förderungen profitieren können?

Gepachtete landwirtschaftliche Flächen werden in die vom Ministerium festgelegten Registrierungssysteme eingetragen, und Pächter werden in die Lage versetzt, landwirtschaftliche Förderungen für diese Flächen in Anspruch zu nehmen.