Leihmutterschaft wird als „universelles Verbrechen“ eingestuft
In Italien wurde ein Gesetzentwurf, der die Einstufung der bereits illegalen Leihmutterschaft als „universelles Verbrechen“ vorsieht, nun auch vom Senat, der oberen Kammer des Parlaments, verabschiedet und damit zum Gesetz erhoben.
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Die in Italien bereits strafbare Leihmutterschaft wird nun als universelles Verbrechen eingestuft.
Der Gesetzentwurf, der von der rechtsextremen Partei Fratelli d'Italia (FdI), dem größten Partner der von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni geführten Rechtskoalitionsregierung, eingebracht wurde und die Einstufung der bereits im Land strafbaren Leihmutterschaft als „universelles Verbrechen“ vorsieht, hat heute den über 1,5 Jahre dauernden parlamentarischen Genehmigungsprozess abgeschlossen.
Der Gesetzentwurf, der erstmals am 26. Juli 2023 im Abgeordnetenhaus, der unteren Kammer des Parlaments, angenommen wurde, kam heute auch im Senat zur Abstimmung.
Bei der Abstimmung in der 200 Sitze umfassenden Senatsvollversammlung wurde der Gesetzentwurf zur Einstufung der Leihmutterschaft als universelles Verbrechen in Italien mit 84 „Ja“-Stimmen bei 58 „Nein“-Stimmen angenommen und ist damit in Kraft getreten.
Da Leihmutterschaft in Italien bereits seit 2004 strafbar ist, wird darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf darauf abzielt, Reisen ins Ausland für diese Praxis zu verhindern. Mit dem neuen Gesetz wird der Weg geebnet, Italiener, die in anderen Ländern auf Leihmutterschaft zurückgreifen, mit bis zu 2 Jahren Gefängnis und Geldstrafen von bis zu 1 Million Euro zu bestrafen.
Die Oppositionsparteien der Linken und Aktivisten, die bei der Abstimmung im Senat mit „Nein“ stimmten, bezeichneten den heute verabschiedeten Entwurf als „mittelalterlich“ und „verfassungswidrig“ und sprachen sich dagegen aus.