Neue Ära bei Stromrechnungen begann am 1. Januar: Wer ist vom neuen System betroffen?

In der Türkei hat am 1. Januar eine neue Ära bei den Stromrechnungen begonnen. Mit dem neuen System stellt sich auch die Frage, wer davon betroffen sein wird. Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.

12punto

Neue Ära bei Stromrechnungen begann am 1. Januar: Wer ist vom neuen System betroffen?

Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat eine wichtige Regelung zum Stromverbrauch getroffen. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnung wurde ab dem 1. Januar 2025 eine jährliche Obergrenze von 5.000 Kilowattstunden (kWh) für den Stromverbrauch von Wohnungen, Wohnanlagen und gewerblichen Abonnenten eingeführt. Für den Verbrauch oberhalb dieser Grenze wurde die staatliche Subvention gestrichen.

Neue Ära bei Stromrechnungen begann am 1. Januar: Wer ist vom neuen System betroffen?

Durch die neue Regelung werden die Bürger gezwungen sein, ihren monatlichen Stromverbrauch genauer zu verfolgen. Abonnenten, die die 5.000-kWh-Grenze überschreiten, werden mit höheren Rechnungen konfrontiert sein. Dies könnte insbesondere in Haushalten, in denen der Stromverbrauch in den Wintermonaten zu Heizzwecken steigt, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen in der Regelung. Orte wie Moscheen, Cemevleri und AFAD-Unterkunftszentren werden nicht unter die neue Begrenzung fallen. Der Stromverbrauch dieser Einrichtungen wird weiterhin im Rahmen der bisherigen Regelungen abgerechnet.

Neue Ära bei Stromrechnungen begann am 1. Januar: Wer ist vom neuen System betroffen?

Laut einem Bericht von Birgün wurde die umstrittene Regelung des Energiemarktaufsichtsrats (EPDK) im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar.

Neue Ära bei Stromrechnungen begann am 1. Januar: Wer ist vom neuen System betroffen?

Demnach wurden die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Grenzwerte auch für Wohnungsabonnenten auf jährlich 5.000 Kilowattstunden festgelegt. Verbraucher, die dieses Limit überschreiten, können nicht mehr von staatlichen Subventionen profitieren.

Moscheen, Cemevleri, Gotteshäuser, Vereine, AFAD, vorübergehende Unterbringungszentren, Familien von Märtyrern sowie Veteranen und kriegsversehrte Veteranen sind von der Regelung ausgenommen.

Neue Ära bei Stromrechnungen begann am 1. Januar: Wer ist vom neuen System betroffen?

Unter den rund 40 Millionen Wohnungsabonnenten gibt es etwa 1,2 Millionen mit einem hohen Verbrauch. Es wird erwartet, dass 3 Prozent der Abonnenten von der neuen Regelung betroffen sein werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Rechnungen für Abonnenten, die die Grenze überschreiten, verdoppeln könnten.