Neue Ära bei Wohnungsmieten: Start am 1. Januar 2025
Zum Jahreswechsel wurde das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS), das für alle Immobilienanzeigen verpflichtend wird, angepasst. Die Anwendung zur Verifizierung der Anzeigenbefugnis beginnt zunächst bei Mietanzeigen.
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Das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS) wurde angepasst. Das System, dessen Anwendung ursprünglich auch für Immobilienverkäufe angekündigt war, wird vorerst nur für Mietanzeigen in Betrieb genommen.
"NEUE ÄRA BEGINNT AM 1. JANUAR"
Der Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı äußerte sich zu der neuen Regelung wie folgt: "Gemäß der vom Handelsministerium getroffenen Regelung wurde beschlossen, die EİDS-Berechtigungsverifizierung ab dem 1. Januar 2025 zunächst nur für Mietimmobilienanzeigen einzuführen. Bei Verkaufsanzeigen können bis zu einer weiteren Anweisung Anzeigen auch dann geschaltet werden, wenn das EİDS-Abfrageergebnis negativ ausfällt, ohne dass eine Verifizierung erforderlich ist."
Das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS), das ab dem Jahreswechsel für alle Immobilienanzeigen verpflichtend wird, wurde angepasst.
Mustafa Hakan Özelmacıklı, Geschäftsführer von Altın Emlak Global, der das Thema bewertete, sagte: "Die zweite Phase des Elektronischen Anzeigen-Verifizierungssystems (EİDS), die Berechtigungsverifizierung, wurde am 15. September 2024 eingeführt.
"VORERST FÜR MIETIMMOBILIEN VERPFLICHTEND"
In unseren Provinzen Bolu und Manisa wurden bereits Tests für alle Anzeigenarten durchgeführt. Als Ergebnis der Rückmeldungen von Anzeigenplattformen und Branchenvertretern an unser Ministerium wurde beschlossen, dass der EİDS-Anzeigenverifizierungsprozess ab dem neuen Jahr nur noch für Mietimmobilien gelten soll. Für Verkaufsanzeigen wird der Berechtigungsverifizierungsprozess noch nicht gestartet."
Özelmacıklı erklärte, dass mit der Einführung der Anwendung für Mietimmobilien nur noch Immobilienunternehmen mit einer entsprechenden Berechtigung dazu befugt sein werden, Anzeigen zu schalten: "Nach dem 1. Januar 2025 wird die EİDS-Kontrolle für neu geschaltete Mietanzeigen obligatorisch sein.
Anzeigen für Mietimmobilien, für die über E-Devlet keine Erlaubnis zur Anzeigenschaltung erteilt wurde, können – abgesehen von Ausnahmen – nicht mehr auf den Plattformen erscheinen.
"GILT NICHT FÜR IMMOBILIEN VON AUSLÄNDERN"
Immobilien im Besitz von Ausländern fallen unter die Ausnahmeregelung. Der Eigentümer einer Immobilie kann selbst eine Mietanzeige für eine Immobilie schalten, die ihm selbst, seinen Verwandten ersten oder zweiten Grades oder seinem Ehepartner gehört."
In verifizierten Anzeigen wird ein Logo angebracht, das darauf hinweist, dass die Berechtigungsverifizierung über EİDS erfolgt ist", sagte er.
"ÜBERGANGSPHASE WIRD KOMPLEX"
Özelmacıklı fügte hinzu: "Das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS) wird sowohl für Mietanzeigen von juristischen als auch von natürlichen Personen eingeführt. Die Verschiebung des Prozesses bei Verkaufsanzeigen gibt den Anzeigenplattformen mehr Vorbereitungszeit für eine umfassende Umsetzung des EİDS.
"KEIN KLARES DATUM FÜR VERKAUFSANZEIGEN"
Wann Verkaufsanzeigen in das EİDS-System aufgenommen werden, ist noch nicht genau festgelegt.
Die Tatsache, dass für Miet- und Verkaufsanzeigen unterschiedliche Prozesse gelten, könnte jedoch zu Verwirrung in der Branche führen.
Letztendlich wurde das EİDS-System entwickelt, um die Zuverlässigkeit von Anzeigen im Immobiliensektor zu erhöhen und betrügerische Anzeigen zu verhindern", sagte er.
"RÜCKGANG NACH DEM 1. JANUAR MÖGLICH"
Özelmacıklı wies darauf hin, dass in unserem Land auf einem einzigen Anzeigenportal monatlich über 200.000 Mietwohnungsanzeigen und über 50.000 Anzeigen für gewerbliche Mietobjekte geschaltet werden: "Nach dem 1. Januar könnten wir bei diesen Anzeigenzahlen einen gewissen Rückgang sehen.
Denn für alle Mietanzeigen ist eine vom Immobilieneigentümer über E-Devlet erteilte Erlaubnis zur Anzeigenschaltung erforderlich."
"BERECHTIGUNGEN ERFOLGEN ÜBER E-DEVLET"
Die über E-Devlet zu erteilenden Berechtigungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten und sind in der ersten Phase für Mietimmobilien verpflichtend. Während etwa 30 Prozent der Wohnungsanzeigen auf Mietobjekte entfallen, werden 70 Prozent in der Kategorie Verkauf geschaltet.
Bei gewerblichen Anzeigen kann man sagen, dass sich Verkaufs- und Mietanzeigen etwa auf dem gleichen Niveau bewegen", sagte er.