Neue Ausländerregelung im türkischen Fußball: 15 Änderungen in den letzten 20 Jahren
Die Ausländerregelung im türkischen Fußball hat sich erneut geändert. Gemäß der neu bekannt gegebenen Regelung wurde die Anzahl der ausländischen Spieler wieder auf 14 erhöht. Mit dieser neuen Änderung wurde die Ausländerregelung in den letzten 20 Jahren insgesamt 15 Mal angepasst.
Selçuk Çelik
Die Ausländerregelung, das meistdiskutierte Thema im türkischen Fußball, das fast jedes Jahr zur Debatte steht, wurde erneut geändert.
Obwohl bisher Regeln wie 6+2, 6+2+2, 6+0+4 und 8+6 ausprobiert wurden, erwiesen sich diese Formeln nicht als langlebig und wurden jeweils wieder geändert.
Während der laufenden Saison 2023/24 wurde eine neue Ausländerregelung bekannt gegeben, nach der die Anzahl der ausländischen Spieler, die in den A-Kader-Listen der Süper-Lig-Vereine geführt werden dürfen, für drei Spielzeiten von 14 auf 12 und in den darauffolgenden zwei Spielzeiten auf 11 reduziert wird.
Doch die neu gewählte TFF-Führung gab bekannt, dass diese Zahl wieder auf 14 reduziert wurde. Somit können die Vereine in der neuen Saison 14 ausländische Fußballspieler in ihren Kadern führen. In der Startelf wird es keine Verpflichtung für einheimische Spieler mehr geben.
DIE IN UNSERER LIGA GELTENDEN REGELUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE FUSSBALLSPIELER
Die Türkei gehört weltweit zu den Ländern, die ihre Regeln für ausländische Fußballspieler am häufigsten ändern. Tatsächlich lässt sich feststellen, dass diese Regelung in den letzten 20 Jahren ganze 15 Mal geändert wurde.
Die erste Ausländerregelung in unserem Land begann in der Saison 1971/72. Mit dieser Saison wurde die Bedingung eingeführt, dass ausländische Fußballspieler, die in die Türkei kommen, nicht älter als 25 Jahre sein durften.
In den darauffolgenden Jahren gab es einige Änderungen an der Regelung. In der Saison 1977/78 wurde die Ausländerregelung auf 2, in der Saison 1989/90 auf 3, in der Saison 1996/97 auf 3+1 und in der Saison 1998/99 auf 5 Spieler festgelegt.
DIE ÄRA DER „+“-REGELUNGEN
Zu Beginn der 2000er Jahre wurden zunächst in der Saison 2001/02 die 5+1-Regelung, in der Saison 2002/03 die 5+1+2-Regelung (5 Spieler in der Startelf, 1 Ersatzspieler, 2 außerhalb des Kaders) und in der Saison 2004/05 die Entscheidung für 6 ausländische Spieler getroffen.
In der Saison 2007/2008 änderte sich die Ausländerregelung sogar zweimal innerhalb derselben Spielzeit. Die Regelung, die zu Saisonbeginn mit 6+1 startete, wurde in der Winterpause auf 6+2 angepasst.
In der Saison 2010/11 änderte sich die Regel erneut. Gemäß der getroffenen Entscheidung durften die Vereine in der Startelf 6 ausländische Fußballspieler einsetzen. Auf der Ersatzbank wurde das Recht eingeräumt, 2 weitere ausländische Spieler zu platzieren. Die Vereine hatten in der Saison 2010/11 das Recht, insgesamt Verträge mit 10 ausländischen Fußballspielern zu unterzeichnen.
In der Saison 2011/12 wurde die Regel erneut geändert und auf 6+2 umgestellt. Das bedeutet, dass die Vereine nun das Recht hatten, 8 ausländische Fußballspieler einzusetzen.
In den Jahren 2013-2014 wurde die 6+0+4-Regelung und 2014-15 die 5+3-Regelung beschlossen.
In der Saison 2015/16 gab es eine große Regeländerung. Es wurde bekannt gegeben, dass die 28-köpfigen Kader der Vereine aus 14 einheimischen und 14 ausländischen Spielern bestehen dürfen.
Die erste Elf, die ausschließlich aus ausländischen Spielern bestand, trat in der Saison 2017/18 an. Diese Regelung blieb bis zum Ende der Saison 2019/20 in Kraft.
Ab der zweiten Hälfte der Saison 2020/21 wurde die Anzahl der ausländischen Spieler von 14 auf 16 erhöht. In der Saison 2021/22 wurde zudem erlaubt, dass bis zu 8 ausländische Spieler gleichzeitig in der Startelf stehen.