Neue Entscheidung zu Narins Onkel Salim Güran
Im Mordfall Narin Güran wurde eine neue Entscheidung bezüglich des inhaftierten Onkels Salim Güran getroffen.
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Die Ermittlungen zum Mord an Narin Güran, die im Stadtteil Tavşantepe im Bezirk Bağlar in Diyarbakır als vermisst gemeldet worden war und deren lebloser Körper nach 19 Tagen gefunden wurde, dauern an.
Das Geheimnis um den Mordfall, in dem 12 Personen, darunter Narins Mutter, ihr Bruder und ihr Onkel, in Untersuchungshaft sitzen, konnte bisher noch nicht gelüftet werden.
Während die Suche nach der 8-jährigen Narin andauert, gibt es eine neue Entwicklung bezüglich ihres inhaftierten Onkels Salim Güran.
Es wurde bekannt, dass Güran, der zuvor in einer Zelle in einem T-Typ-Gefängnis untergebracht war, in eine isolierte Hochsicherheitszelle verlegt wurde.
Wie TV100 berichtet, wurde Salim Güran, der sich in einer Einzelzelle im T-Typ-Gefängnis befand, seit letzter Nacht in eine Hochsicherheits-Isolationszelle innerhalb desselben Komplexes verlegt.
Es wurde bekannt, dass in dieser Zelle weder Fernsehen noch Besuche von Verwandten gestattet sind. Bis zum Abschluss der Ermittlungen wird die Untersuchungshaft von Salim Güran unter diesen Bedingungen fortgesetzt.
Es wurde bekannt, dass die inhaftierten Personen, darunter die Mutter Yüksel Güran, der Bruder Enes Güran sowie weitere Inhaftierte, in Einzelzellen untergebracht sind und ihnen jeglicher Kontakt untereinander sowie zu ihren Verwandten untersagt ist.
DARUNTER MUTTER, BRUDER UND ONKEL: 12 PERSONEN IN HAFT
Die leblose Leiche der achtjährigen Narin wurde am 8. September im Eğertutmaz-Bach in einem Sack gefunden, der mit Steinen bedeckt war.
Im Zusammenhang mit diesem Mordfall befinden sich im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır geführten Ermittlungen insgesamt 12 Personen in Untersuchungshaft.
Zu den inhaftierten Personen zählen auch die Mutter Yüksel Güran und der Bruder Enes Güran.
Es wurde berichtet, dass diese Personen ebenfalls in Einzelzellen festgehalten werden und ihnen jeglicher Kontakt untereinander oder zu ihren Angehörigen untersagt ist.