Neue Entwicklung im Fall Pınar Gültekin: Lebenslange Haftstrafe war aufgehoben worden... Einspruch eingelegt

Im Prozess um die brutale Ermordung der Studentin Pınar Gültekin in Muğla hat die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgericht Einspruch gegen die Aufhebung der lebenslangen Haftstrafe für den Angeklagten Cemal Metin Avcı durch die 1. Strafkammer des Kassationsgerichts eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass der Mord geplant und mit grausamer Gesinnung begangen wurde, und forderte die Bestätigung des Urteils.

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Neue Entwicklung im Fall Pınar Gültekin: Lebenslange Haftstrafe war aufgehoben worden... Einspruch eingelegt

Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgericht hat Einspruch gegen die Entscheidung der 1. Strafkammer des Kassationsgerichts eingelegt, die lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten Cemal Metin Avcı im Fall der Ermordung der Studentin Pınar Gültekin in Muğla aufzuheben.

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Die 1. Strafkammer des Kassationsgerichts hatte die Revisionsprüfung des Urteils der 4. Strafkammer des Regionalgerichts Izmir vom 10. März 2023 im Fall der Ermordung von Gültekin abgeschlossen und die lebenslange Haftstrafe, die gegen den Angeklagten Cemal Metin Avcı wegen "vorsätzlicher Tötung durch Planung und aus niederen Beweggründen oder unter Qualen" verhängt worden war, entgegen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft aufgehoben.

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Die Kammer bestätigte hingegen die vierjährige Haftstrafe gegen den Mitangeklagten Mertcan Avcı wegen "Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln".

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Nach der Entscheidung der Kammer legte die Generalstaatsanwaltschaft Einspruch gegen das Urteil ein, das die lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten Cemal Metin Avcı entgegen ihrer eigenen Stellungnahme aufgehoben hatte.

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In dem an die 1. Strafkammer des Kassationsgerichts gerichteten Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass zwischen dem verheirateten Angeklagten Avcı und der Studentin Pınar Gültekin eine außereheliche Beziehung bestand, der Angeklagte Gültekin zeitweise finanziell unterstützte und aus Sorge vor dem Bekanntwerden ihrer Beziehung den Entschluss fasste, Gültekin zu töten.

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In dem Einspruch, in dem es heißt, der Angeklagte Cemal Metin Avcı habe bei seinem Tötungsentschluss "Beharrlichkeit und Entschlossenheit" gezeigt, wurde formuliert: "Es wurde die Überzeugung gewonnen, dass das Verhalten des Angeklagten darauf abzielte, seine Tat so schnell wie möglich zu vollenden und ein Ergebnis zu erzielen, womit die Tat den Tatbestand des Mordes durch Planung und aus niederen Beweggründen erfüllt."

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In dem Einspruch wurde die Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe gegen Cemal Metin Avcı gefordert.

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Der Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft wird nun von der 1. Strafkammer des Kassationsgerichts geprüft. Die Kammer könnte ihre Aufhebungsentscheidung gegen den Angeklagten Cemal Metin Avcı zurücknehmen und die lebenslange Haftstrafe bestätigen.

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Sollte die Kammer den Einspruch zurückweisen und ihre Entscheidung nicht ändern, wird der Fall vom Strafsenat des Kassationsgerichts (Yargıtay Ceza Genel Kurulu) endgültig entschieden.

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WAS WAR GESCHEHEN?

Im Prozess um die Ermordung der Studentin Pınar Gültekin im Jahr 2020 in Muğla war die lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten Cemal Metin Avcı aufgrund einer gewährten Strafminderung wegen "ungerechtfertigter Provokation" zunächst auf 23 Jahre reduziert worden. Das Gericht hatte zudem den Bruder des Angeklagten, Mertcan Avcı, sowie weitere Angeklagte freigesprochen.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Muğla hatte gegen die 23-jährige Haftstrafe für Avcı und den Freispruch für seinen Bruder Mertcan Avcı Berufung eingelegt.

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In der Verhandlung vor der 4. Strafkammer des Regionalgerichts Izmir wurde die vom erstinstanzlichen Gericht gewährte Strafminderung wegen "ungerechtfertigter Provokation" aufgehoben und der Angeklagte Cemal Metin Avcı wegen "vorsätzlicher Tötung durch Planung und aus niederen Beweggründen unter Zufügung von Qualen" zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gremium entschied, dass keine Strafminderungen wegen "ungerechtfertigter Provokation" oder "guter Führung" anzuwenden seien.

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Gegen Mertcan Avcı wurde eine vierjährige Haftstrafe wegen "Vernichtung, Verbergung und Veränderung von Beweismitteln" verhängt.

Nach der Verhängung der lebenslangen Haftstrafe in der Verhandlung vor der 4. Strafkammer des Regionalgerichts Izmir wurde der Fall vom Anwalt des Angeklagten in Revision gegeben.