Schockierende Aussage im Fall Narin Güran! 'Sie hatte meine Zahnbürste benutzt, kommt da etwas heraus?'
In der Anklageschrift zum Mord an der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır ist ein bemerkenswertes Detail aus einem Telefonat ihres Bruders Enes Güran aufgetaucht. Enes äußerte sich verdächtig mit den Worten: 'Narin hatte meine Zahnbürste benutzt, kommt da etwas heraus?' Der inhaftierte Onkel Salim Güran fällt dadurch auf, dass er den Fundort der Leiche kannte. Für die Verdächtigen wird eine lebenslange Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen gefordert.
12punto
Die Generalstaatsanwaltschaft von Diyarbakır hat eine 12-seitige Anklageschrift gegen vier Verdächtige im Zusammenhang mit dem Mord an Narin Güran erstellt, die am 21. August im Stadtteil Tavşantepe verschwand und deren lebloser Körper am 8. September im Eğertutmaz-Bach gefunden wurde.
Es wurde mitgeteilt, dass die Gendarmerie auf Grundlage einer detaillierten Prüfung der HTS-Daten (Verbindungsdaten) und Funkzellendaten einen Analysebericht zu den Verdächtigen erstellt hat.
HTS- UND FUNKZELLENDATEN
In der Anklageschrift heißt es, dass ein Sachverständiger beauftragt wurde, um die genauen Standorte der Verdächtigen mithilfe von HTS- und Funkzellendaten zu ermitteln. Der Sachverständige habe den Stadtteil Tavşantepe persönlich aufgesucht und gemeinsam mit Gendarmeriepersonal vor Ort Messungen an den Tatorten durchgeführt, um die Haupt- und Neben-Funkzellen zu bestimmen. Auf Basis dieser Messungen und der Funkzellenbestimmung sei ein Bericht erstellt worden.
ONKEL SALIM GÜRAN WAR AM FUNDORT DER LEICHE
Die Anklageschrift führt aus, dass aufgrund der Möglichkeit, dass Familienmitglieder und Verdächtige den Fundort des leblosen Körpers von Narin Güran kannten, die Kameraaufzeichnungen, die den Eğertutmaz-Bach überblicken, detailliert untersucht wurden. Dabei wurde festgestellt, dass sich am Tag des Vorfalls gegen 22:35 Uhr ein Fahrzeug in Richtung des Fundortes bewegte, um 22:48 Uhr am Fundort hielt und gegen 22:55 Uhr die Rückfahrt antrat. Unter Berücksichtigung des Sachverständigengutachtens zur Funkzellenanalyse und des HTS-Analyseberichts wurde eindeutig festgestellt, dass es sich bei der Person, die auf den Kameraaufzeichnungen am Fundort der Leiche zu sehen ist, um den Verdächtigen Salim Güran handelt.
In der Anklageschrift wurde festgehalten, dass dies eindeutig belege, dass der Verdächtige den Ort kannte, an dem die Leiche abgelegt wurde, und diesen am Tag des Vorfalls zu Kontrollzwecken aufgesucht habe.
DETAIL ZUR ZAHNBÜRSTE
Die Anklageschrift enthält zudem Informationen aus der Auswertung der Gesprächsaufzeichnungen des Bruders Enes Güran, der in der geschlossenen Strafvollzugsanstalt Typ T Nr. 1 in Diyarbakır inhaftiert ist:
"Bei der Prüfung und Untersuchung zahlreicher Telefonate sowie Aufzeichnungen von Besuchen durch unsere Generalstaatsanwaltschaft wurde festgestellt, dass Enes während eines Telefonats mit seinem kleinen Bruder am 17. September sagte: 'Brüderchen, sprich mit niemandem, pass auf dich auf'. In einem Gespräch mit seinem Bruder Baran Güran fragte er mehrfach in Bezug auf den Bericht der Rechtsmedizin: 'Ist der Bericht schon da?'. In einem weiteren Gespräch fragte er seinen Bruder: 'Narin hatte meine Zahnbürste benutzt, kommt da etwas heraus?'"
In der Anklageschrift heißt es weiter:
"Obwohl alle Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen des Aktenzeichens 2024/46201 unserer Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt wurden, wurde aufgrund der Art und Schwere des den Verdächtigen Salim Güran, Nevzat Bahtiyar, Enes Güran und Yüksel Güran zur Last gelegten Verbrechens, das in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fällt, sowie der Tatsache, dass die Ermittlungen gegen einige Verdächtige im Hauptverfahren noch andauern, eine Abtrennung der Verfahren für die genannten Verdächtigen beschlossen, um eine Verzögerung des Prozesses zu vermeiden."
GEFORDERTES STRAFMASS STEHT FEST
In der Anklageschrift wird für die inhaftierten Verdächtigen, den Onkel Salim Güran, die Mutter Yüksel Güran, den Bruder Enes Güran und Nevzat Bahtiyar, wegen des Vorwurfs des "gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes an einem Kind" eine lebenslange Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen gefordert.