Schockierende Entwicklung im Fall Narin Güran! Vater erhielt Nachricht 'Ich bin Narin' auf sein Handy
Es wurde festgestellt, dass während des Zeitraums, in dem die 8-jährige Narin Güran in Diyarbakır vermisst wurde, eine Nachricht mit dem Inhalt „Ich bin Narin“ von Iğdır aus an das Handy ihres Vaters gesendet wurde. Die Nachricht stammte von einer Frau namens G.E., die bereits polizeilich bekannt ist. Der Vater, Arif Güran, verzichtete jedoch auf eine Anzeige und verhinderte damit weitere rechtliche Schritte.
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Während der Sucharbeiten nach Narin Güran, deren lebloser Körper 19 Tage nach ihrem Verschwinden in Diyarbakır im Eğertutmaz-Bach gefunden wurde, kam ans Licht, dass eine Nachricht mit dem Text „Ich bin Narin“ an das Telefon ihres Vaters Arif Güran gesendet wurde.
Die Anklageschrift zum Mord an Narin Güran, die am 21. August im ländlichen Viertel Tavşantepe im Bezirk Bağlar in Diyarbakır verschwand und deren Leiche am 8. September im Eğertutmaz-Bach entdeckt wurde, wurde vom Gericht angenommen.
Wie aus einem Bericht von Medyascope hervorgeht, tauchten mit der Annäherung des Gerichtsverfahrens, dessen erste Verhandlung am 7. November stattfinden wird, neue Dokumente in der Prozessakte auf, die interessante Details zur Untersuchung enthüllten.
Dem Protokoll der Gendarmerie zufolge ging am 26. August eine Nachricht mit dem Inhalt „Ich bin Narin“ auf dem Telefon von Narins Vater ein.
Nachdem der Vater diesen Vorfall der Gendarmerie gemeldet hatte, ermittelten die Einsatzkräfte die Telefonnummer, von der die Nachricht gesendet wurde.
WER HAT DIE NACHRICHT GESENDET?
Nach Untersuchungen stellten die Teams fest, dass die Nachricht vom Telefon einer in Iğdır lebenden Frau namens G.E. stammte. Dem Bericht der Nachrichtendienstabteilung der Gendarmerie zufolge wurde festgestellt, dass G.E. in den letzten 5 Tagen nicht nach Diyarbakır gereist war und ihr Telefon zuletzt im Zentrum von Iğdır eingeloggt war.
Zu den Informationen, die in die Akte aufgenommen wurden, gehört auch, dass die Frau Hausfrau ist und Vorstrafen wegen Delikten wie vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung hat.
Das zu dem Vorfall erstellte Protokoll ging an den zuständigen Staatsanwalt, der die Ermittlungen leitete. Der Staatsanwalt wies an, keine weiteren Schritte zu unternehmen, sofern Narins Vater Arif Güran keine Anzeige erstatte. Laut dem Staatsanwalt hätte bei einer Anzeige durch die Familie ein Ermittlungsverfahren gegen G.E. wegen „Störung des Friedens und der Ruhe von Personen“ eingeleitet werden können.
VATER ERSTATTETE KEINE ANZEIGE
Die Gendarmerie übermittelte die Anweisung des Staatsanwalts an Arif Güran.
Vater Güran erklärte, er konzentriere sich auf die Suche nach seiner Tochter und werde vorerst keine Anzeige gegen die Person erstatten, die die Nachricht gesendet hat, behalte sich jedoch das Recht auf eine spätere Anzeige vor.
Da Vater Arif Güran keine Anzeige erstattete, wurde bekannt gegeben, dass bezüglich der aus Iğdır gesendeten Nachricht keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.