Tappen Sie nicht in die Falle „Keine Rückgabe oder Umtausch“: Wichtige Warnungen zu Verbraucherrechten
Die bei Verbrauchern häufig anzutreffenden Hinweise „Keine Rückgabe“ und „Kein Umtausch“ haben keine rechtliche Gültigkeit. Die Dozentin und Rechtsanwältin Özlem Şen von der Istanbul Aydın Universität gab wichtige Informationen zu Verbraucherrechten und erläuterte, welche Schritte Verbraucher unternehmen sollten, wenn sie mit solchen Situationen konfrontiert werden.
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Verbraucher erleben Benachteiligungen, da einige Unternehmen Hinweise wie „Keine Rückgabe“ und „Kein Umtausch“ verwenden.
Gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes und der Fernabsatzverordnung sind jedoch sowohl physische Geschäfte als auch Online-Shops sowie Unternehmen, die über soziale Medien verkaufen, verpflichtet, ihren Kunden ein Rückgabe- und Umtauschrecht einzuräumen.
Die Dozentin an der Universität İstanbul Aydın, Rechtsanwältin Özlem Şen, äußerte sich ausführlich zu Verbraucherrechten und stellte klar, dass derartige Angaben keinerlei rechtliche Grundlage haben.
Rechtsanwältin Özlem Şen betonte, dass Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, verpflichtet sind, das Rückgabe- und Umtauschrecht nicht nur für Produkte, sondern auch für Dienstleistungen zu gewähren.
Şen erklärte: „Bei online erworbenen Dienstleistungen wie Kursen oder Unterricht kann der Verbraucher ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.“
Şen fügte hinzu: „Wenn es sich nicht um ein personalisiertes Produkt handelt oder die Hygienebedingungen des Produkts nicht beeinträchtigt wurden, sind sie zur Rücknahme verpflichtet. Bei individuell angefertigten Geschenken oder Hygieneartikeln kann ein Umtausch oder eine Rückgabe ausgeschlossen sein.“
Şen ging auch darauf ein, was Verbraucher tun sollten, wenn ihr Rückgabeantrag abgelehnt wird: „In Fällen, in denen der Verkäufer den Rückgabeantrag ablehnt und der Einkaufswert unter 104.000 Lira liegt, sollte ein Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle (Tüketici Hakem Heyeti) gestellt werden. Der Antrag kann über e-Devlet unter Vorlage von Dokumenten wie der Produktrechnung und den Verkäuferdaten eingereicht werden. Bei Einkäufen über 104.000 Lira ist hingegen der Gang zum Verbrauchergericht erforderlich“, erklärte er.
Şen erklärte, dass die Anträge bei der Verbraucherschlichtungsstelle in der Regel innerhalb von 6 Monaten entschieden werden, diese Frist jedoch um weitere 3 Monate verlängert werden kann.
Rechtsanwältin Özlem Şen erklärte, dass Verbraucher Strafanzeige gegen Verkäufer erstatten können, wenn trotz Rückgabe des Produkts keine Rückerstattung innerhalb von 10 Tagen erfolgt oder anstelle des bestellten Produkts ein anderes geliefert wird.
„Insbesondere bei Einkäufen über Plattformen wie Instagram und Facebook liegt im Falle der Lieferung eines anderen Produkts ein qualifizierter Betrug vor. Gemäß Artikel 158 des türkischen Strafgesetzbuches ist hierfür eine Freiheitsstrafe von 3 bis 10 Jahren vorgesehen.“
Özlem Şen betonte, dass Verbraucher auch bei Online-Verkäufen von gebrauchten Waren ein Widerrufsrecht haben. Şen erklärte, dass Hinweise von Verkäufern gebrauchter Produkte wie „Rücknahme ausgeschlossen“ rechtlich keine Grundlage hätten, und fügte hinzu, dass Verbraucher bei einer Verzögerung des Rückgabeprozesses Zinsen auf den entsprechenden Betrag geltend machen könnten.