Unglaubliche Kette von Versäumnissen im Fall von Yunus Emre Geçti, der eine Polizistin tötete!
Es wurde bekannt, dass Yunus Emre Geçti, der die 27-jährige Polizistin Şeyda Yılmaz tötete, gegen seine Auflagen zur richterlichen Aufsicht verstoßen hatte, dies jedoch von der Polizei nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet wurde.
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Im Istanbuler Stadtteil Ümraniye hat der 19-jährige Yunus Emre Geçti auf der Flucht vor der Polizei die 27-jährige Polizeibeamtin Şeyda Yılmaz erschossen.
Nach dem Vorfall wurde bekannt, dass die gegen Geçti verhängten Auflagen zur gerichtlichen Kontrolle verletzt wurden.
Wie DW Türkçe berichtet, hat das 2. Friedensstrafgericht von Istanbul-Anatolien am 19. Juli 2024 eine dreimonatige gerichtliche Aufsichtsmaßnahme gegen Geçti verhängt.
Gemäß dieser Entscheidung musste Geçti sich zweimal wöchentlich bei der Polizeistation melden. Am 25. Juli wurde ein Schreiben der Bewährungsbehörde Istanbul-Anatolien an das Polizeirevier Dudullu Şehit İsmail Akkoyun gesendet.
In dem versandten Schreiben wurde betont, dass ein Verstoß gegen die gerichtliche Kontrolle zur Untersuchungshaft führen kann; im Falle eines Verstoßes wurde dazu aufgefordert, die Direktion unverzüglich zu informieren und monatlich einen Bericht über den Fortbestand der gerichtlichen Kontrolle zu übermitteln.
Der Verdächtige Geçti verstieß jedoch gegen die Auflagen der richterlichen Kontrolle und erschien nicht zur vorgeschriebenen Unterschrift auf der Polizeiwache.
Es wurde bekannt, dass die Polizeidienststelle diesen Vorfall nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet hat.
Der Verstoß gegen die gerichtliche Auflagenkontrolle wurde nach dem Vorfall, bei dem Yunus Emre Geçti auf Şeyda Yılmaz schoss, am 23. September von der Polizeidienststelle Dudullu Şehit İsmail Akkoyun schriftlich an die Bewährungsbehörde Istanbul-Anatolien gemeldet.
In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass der Verdächtige nicht zur Unterschrift erschienen ist.