Urteil gegen Mutter gefallen, die ihr im WC geborenes Baby in den Müll warf: In eine Tüte gewickelt und entsorgt

In Kastamonu wurde eine Mutter, die ihre Schwangerschaft neun Monate lang vor ihrer Familie verheimlicht hatte und ihr im WC geborenes Baby in eine Tüte gewickelt neben einem Müllcontainer ablegte, zu 12 Jahren Haft verurteilt.

İHA

Urteil gegen Mutter gefallen, die ihr im WC geborenes Baby in den Müll warf: In eine Tüte gewickelt und entsorgt

Der Vorfall ereignete sich am 2. November 2023 im Stadtteil Kuzeykent in der Karadut-Straße im Zentrum von Kastamonu. Nach vorliegenden Informationen wurde von Bürgern ein männliches Baby gefunden, das in einen Müllbeutel gewickelt neben einem Müllcontainer lag. Nach einer Erstversorgung durch Rettungskräfte im Bildungs- und Forschungskrankenhaus Kastamonu konnte das Neugeborene dank intensiver Bemühungen wiederbelebt werden.

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Nach dem Vorfall ermittelten Teams der Polizeidirektion Kastamonu, dass die Mutter des im Müll gefundenen Babys die 20-jährige C.Ç. war. Es wurde festgestellt, dass C.Ç. die Geburt ohne Wissen ihrer Familie auf der Toilette vollzogen hatte. Sie wurde festgenommen, weil sie ihr Baby, das sie auf der Toilette zur Welt gebracht hatte, in einen Müllbeutel gewickelt und von ihrem geistig beeinträchtigten Vater in den Müll werfen ließ, mit der Begründung, das Kind sei verstorben. Nach dem Vorfall wurde C.Ç. inhaftiert.

Urteil gegen Mutter gefallen, die ihr im WC geborenes Baby in den Müll warf: In eine Tüte gewickelt und entsorgt

Unterdessen wurde bekannt, dass sich das Baby nach seiner Behandlung in Ankara erholt hat und nun von einer Pflegefamilie betreut wird.

Nach dem Vorfall wurde vor dem Schwurgericht Kastamonu der Prozess gegen C.Ç. wegen des Vorwurfs des "Mordes an einem nahen Verwandten, der sich nicht selbst verteidigen kann" fortgesetzt. An der Verhandlung nahmen die inhaftierte Angeklagte C.Ç. sowie die Anwälte der Parteien teil. Der Vormund des Babys B.G., S.K., erklärte, er habe keine Einwände gegen das Plädoyer und sagte: "Ich bin sehr glücklich, die Vormundschaft für das Baby übernommen zu haben."

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Der Vater von B.G., K.G., gab an, dass er keine Anzeige gegen die Mutter des Babys, C.Ç., erstatten werde.

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Die inhaftierte Angeklagte C.Ç. sagte: "Ich bereue es sehr. Während meiner Haftzeit konnte ich keine Nachrichten über mein Kind erhalten. Ich möchte für mein Kind auf freiem Fuß verhandelt werden. Ich beantrage meine Freilassung und meinen Freispruch."

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Nach Anhörung des Verteidigers der Angeklagten verurteilte das Gericht C.Ç. wegen "qualifizierten vorsätzlichen Mordes an einem Nachkommen, der sich körperlich oder geistig nicht selbst verteidigen kann" zu lebenslanger Haft. Das Gericht reduzierte das Strafmaß auf 12 Jahre, da die Tat im Versuchsstadium blieb und C.Ç. zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 18 Jahre alt war.