Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

Nach der Veröffentlichung der Inflationsdaten für November durch das TÜİK steht die Mietsteigerungsrate fest. Der neue Mieterhöhungssatz für Wohn- und Gewerbemietverträge wurde bekannt gegeben.

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Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

Mit der Bekanntgabe der Inflationszahlen für November stehen nun auch die Mietsteigerungsraten für Wohnungen und Gewerbeimmobilien fest.

Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

Nach Angaben des Türkischen Statistikinstituts (TÜİK) lag die Inflation monatlich bei 0,87 Prozent und jährlich bei 31,07 Prozent.

Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

MIETSTEIGERUNGSRATE STEHT FEST

Basierend auf dem 12-Monats-Durchschnitt des Verbraucherpreisindex (VPI) liegt die Mieterhöhungsrate in diesem Monat bei 35,91 Prozent.

Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

Demnach können Gewerbetreibende, deren Mietvertrag im November verlängert wird, die Miete um 35,91 Prozent erhöhen. Im Vormonat lag dieser Satz noch bei 37,15 Prozent.

Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

WIE WIRD DIE MIETERHÖHUNG BERECHNET?

Die Steigerungsrate bei Wohnungsmieten wird auf Grundlage der vom TÜİK veröffentlichten 12-Monats-Durchschnittsveränderung des VPI des Monats berechnet, der dem Monat der geplanten Mieterhöhung vorausgeht.

Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

Vermieter haben das Recht, eine Erhöhung bis zu dieser Höhe oder darunter vorzunehmen.

Soll die Mieterhöhung beispielsweise im Oktober erfolgen, werden die 12-Monats-Durchschnittsdaten des VPI vom September desselben Jahres herangezogen.

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Bei Gewerbemietverträgen kann die Erhöhungsrate gemäß dem zwischen den Parteien unterzeichneten Vertrag angewendet werden.

Vermieter und Mieter aufgepasst! Mietsteigerungsraten stehen fest

Falls im Vertrag ein vom TÜİK veröffentlichter Index als Grundlage vereinbart wurde, werden die entsprechenden Indexdaten des Monats vor der geplanten Mieterhöhung zugrunde gelegt.

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Soll die Erhöhung beispielsweise im Oktober erfolgen, wird die vom TÜİK im September desselben Jahres veröffentlichte Veränderungsrate des entsprechenden Index für die Berechnung der Mieterhöhung verwendet.