Vorsicht bei Vermietern und Immobilienmaklern: Nur noch 3 Tage bis zum kritischen Datum
Handelsminister Ömer Bolat hat vor der Einführung der Regelung für "verifizierte Anzeigen" im Immobiliensektor, die ab dem 15. September in Kraft tritt, Warnungen ausgesprochen. Bolat betonte, dass die von Bürgern an Immobilienunternehmen erteilte Vollmacht sich ausschließlich auf die Veröffentlichung der Anzeige durch das jeweilige Unternehmen beziehe.
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Es verbleiben noch 3 Tage bis zum Inkrafttreten der Regelung für "verifizierte Anzeigen", die vom Handelsministerium auf Plattformen für Immobilienanzeigen eingeführt wird. Ziel der Maßnahme ist es, Verbraucherrechte zu schützen, Preismanipulationen durch gefälschte Anzeigen zu verhindern und die Schattenwirtschaft im Immobiliensektor einzudämmen. Die entsprechende Regelung tritt am 15. September für den Immobiliensektor in Kraft.
Im Rahmen der Neuregelung wird das vom Ministerium eingerichtete Elektronische Immobilienanzeigen-Verifizierungssystem (EİDS) in 3 Tagen in Betrieb genommen und ab dem Jahreswechsel für den Immobilienhandel verpflichtend.
Damit können Immobilienanzeigen auf Plattformen künftig nur noch vom Eigentümer, dessen Verwandten ersten oder zweiten Grades, dessen Ehepartner oder von einem durch den Eigentümer autorisierten Immobilienunternehmen aufgegeben werden.
Mit dem System wird der Immobilieneigentümer das Immobilienunternehmen über eine in e-Devlet erstellte Maske autorisieren. Über diese Maske kann er die betreffende Immobilie, das zu beauftragende Immobilienunternehmen sowie die Laufzeit festlegen und den Vorgang abschließen.
Handelsminister Ömer Bolat äußerte sich dazu und wies auf die wenigen verbleibenden Tage bis zum Inkrafttreten der Regelung hin.
Bolat betonte, dass die Bürger keinerlei Bedenken hinsichtlich des Umfangs der von ihnen erteilten Befugnisse haben müssten, und erklärte: "Die von unseren Bürgern an das Immobilienunternehmen erteilte Befugnis bezieht sich ausschließlich auf die Veröffentlichung der Anzeige durch dieses Unternehmen. Die Befugnis umfasst nicht die Durchführung von Grundbuchvorgängen oder andere Verfügungen über die Immobilie durch das Immobilienunternehmen."
Bolat äußerte sich zudem zu den Punkten, auf die sowohl Bürger als auch Immobilienunternehmen achten müssen:
"Die über das EİDS erteilte Inseratsbefugnis ersetzt nicht die Verträge und sonstigen Dokumente, die Immobilienunternehmen gemäß der Verordnung ausstellen müssen. Die Verpflichtung der Unternehmen, Dokumente wie den Bevollmächtigungsvertrag, den Nachweis über die Immobilienbesichtigung sowie Vermittlungsverträge für Kauf, Verkauf und Vermietung auszustellen, besteht weiterhin fort.
Andererseits wird es mit der Inbetriebnahme des Systems für Immobilienunternehmen, die nicht über die von unserem Ministerium erforderliche Zulassung für den Immobilienhandel verfügen, nicht mehr möglich sein, Inserate zu schalten. Aus diesem Grund möchte ich unsere Immobilienunternehmen, die derzeit noch ohne eine solche Zulassung tätig sind, eindringlich daran erinnern, diese unverzüglich zu beantragen, um jegliche Nachteile zu vermeiden."
Bolat betonte, dass der Zeitraum vom 15. September bis zum 31. Dezember 2024 als Übergangsphase für die EİDS-Autorisierungsprüfung vorgesehen sei, und erklärte: „In diesem Zeitraum wird es möglich sein, Anzeigen auch ohne Verifizierung zu schalten, jedoch werden verifizierte Anzeigen mit einem Logo versehen, das ihre Bestätigung durch das EİDS kennzeichnet.“
Bolat wies darauf hin, dass das System ab dem 1. Januar 2025 vollständig in Kraft treten werde, sodass keine Anzeigen mehr ohne Autorisierungsprüfung geschaltet werden können, und fügte hinzu:
„Wir gehen davon aus, dass die Einführung dieses Systems gefälschte und irreführende Anzeigen auf Immobilienplattformen sowie die dadurch verursachten spekulativen Preisanstiege verhindern, unbefugte und informelle Maklertätigkeiten unterbinden sowie dazu beitragen wird, Verbraucherschäden zu reduzieren und eine faire, wettbewerbsfähige und stabile Marktstruktur in der Branche zu etablieren.“