Warnung vom Rentenexperten: Wenn Sie das tun, wird Ihre Rente annulliert

Der Sozialversicherungsexperte Özgür Erdursun hat wichtige Warnungen zu häufigen Fehlern im Rentenprozess ausgesprochen. Erdursun wies insbesondere darauf hin, dass die Rente annulliert werden kann, wenn fehlende Tage nicht gesetzeskonform nachgeholt werden.

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Warnung vom Rentenexperten: Wenn Sie das tun, wird Ihre Rente annulliert

Der Sozialversicherungsexperte Özgür Erdursun hat wichtige Erklärungen zur Rente abgegeben.

Warnung vom Rentenexperten: Wenn Sie das tun, wird Ihre Rente annulliert

Erdursun wies darauf hin, dass die Rente storniert werden könnte, falls 'fehlende Tage nicht gesetzeskonform nachgeholt werden'.

In einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto X teilte Erdursun die Gründe mit, die zu einer Stornierung der Rente führen können, und erklärte Folgendes:

Warnung vom Rentenexperten: Wenn Sie das tun, wird Ihre Rente annulliert

Personen, die vor dem 28.02.2011 ein eigenes Unternehmen führten oder Gesellschafter einer Firma waren und gleichzeitig in einem anderen Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, verlieren ihre 4/a SSK-Versicherungstage aus diesem Zeitraum.

Nach dem 28.02.2011 können Personen, die ein eigenes Unternehmen führen oder Gesellschafter einer Firma sind, zwar in einem anderen Betrieb arbeiten. Es ist jedoch gesetzwidrig, sich ohne tatsächliche Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig zu melden, nur um eine Rente über die 4/a SSK zu beziehen. Wenn eine Person nicht tatsächlich in einem Betrieb arbeitet, sich aber so darstellt, als ob sie dort beschäftigt wäre, handelt es sich um eine Scheinanstellung.

Warnung vom Rentenexperten: Wenn Sie das tun, wird Ihre Rente annulliert

Aufgrund von Fehlern, die während des Rentenprozesses unwissentlich begangen werden, können Sie möglicherweise nicht in Rente gehen, Ihre Rente könnte annulliert werden und Sie können die bereits gezahlten Beträge nicht zurückerhalten.

In einer GmbH (Ltd.Şti), an der Sie beteiligt sind, oder einer Aktiengesellschaft (A.Ş), in deren Vorstand Sie tätig sind, können Sie nach dem 01.10.2008 nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Wenn Sie vor dem 01.10.2008 als 4/a-versicherter Arbeitnehmer (SSK) Anteile erworben haben und später Gesellschafter wurden, setzt sich die 4/a-Versicherung fort, sofern keine Unterbrechung vorliegt. Besteht jedoch eine Unterbrechung, endet die SSK-Versicherung zu diesem Datum und die Bağ-Kur-Versicherung tritt in Kraft.

Warnung vom Rentenexperten: Wenn Sie das tun, wird Ihre Rente annulliert

Sie können Ihre fehlenden Tage durch eine freiwillige Bağ-Kur-Versicherung ausgleichen, jedoch wechseln Sie in die Bağ-Kur-Bedingungen, wenn Sie mehr als 1260 Tage an Beiträgen einzahlen.

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Lassen Sie sich nicht bei einem anderen Unternehmen versichern, nur um in den Ruhestand der SSK zu gehen. Ich sehe, dass Sie sich bei einem anderen Unternehmen als SSK-versichert melden, ohne dort tatsächlich zu arbeiten.

Warnung vom Rentenexperten: Wenn Sie das tun, wird Ihre Rente annulliert

Wenn Sie den Inhaber eines Unternehmens, bei dem Sie versichert sind, ebenfalls in Ihrem eigenen Unternehmen als versichert anmelden, dann haben Sie ein echtes Problem. In diesem Fall wird die Rente für beide Personen annulliert. Ergänzen Sie Ihre fehlenden Tage gesetzeskonform! Vermeiden Sie Probleme bei der Rente!

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