Wettbewerbsbehörde verhängt Strafe gegen berühmten Chips-Hersteller!
Die Wettbewerbsbehörde hat gegen einen bekannten Chips-Hersteller eine Geldstrafe in Höhe von 1,3 Milliarden TL verhängt, da das Unternehmen den Verkauf von Konkurrenzprodukten an den Verkaufsstellen behindert haben soll. Mit der neuen Regelung müssen in den Verkaufsständern zwingend Plätze für Konkurrenzprodukte freigehalten werden, und das Unternehmen darf nur noch einen einzigen Ständer betreiben.
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Frito Lay, zu dessen Marken unter anderem Doritos, Ruffles, Lay’s, Cheetos und Çerezza gehören, wurde von der Wettbewerbsbehörde wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,3 Milliarden TL verurteilt.
Mit der gegen das Unternehmen getroffenen Entscheidung wurden auch neue Regelungen für die Verkaufsständer an den Verkaufsstellen eingeführt.
Die Wettbewerbsbehörde hat die Untersuchung gegen Frito Lay abgeschlossen, die aufgrund von Praktiken eingeleitet wurde, welche den Absatz von Konkurrenzunternehmen behindern sollten.
Infolge der Untersuchungen wurden strenge Sanktionen gegen das Unternehmen verhängt, da festgestellt wurde, dass es die Platzierung von Konkurrenzprodukten in Verkaufsstellen wie Lebensmittelläden, Supermärkten und Kiosken erschwert hat.
PLATZ FÜR KONKURRENZPRODUKTE IN DEN REGALEN
Gemäß der neuen Regelung müssen in Verkaufsstellen, die kleiner als 200 Quadratmeter sind, mindestens 30 Prozent der Frito-Lay-Verkaufsständer für Konkurrenzprodukte reserviert werden. Diese Bereiche werden durch eine spezielle Kennzeichnung markiert und müssen den Hinweis „Dieser Bereich ist für Chips-Produkte der Konkurrenz reserviert“ tragen.
Darüber hinaus muss der reservierte Bereich leer bleiben, falls keine Konkurrenzprodukte vorhanden sind; er darf nicht mit Frito-Lay-Produkten aufgefüllt werden.
REGELUNG FÜR EINEN EINZIGEN VERKAUFSSTÄNDER EINGEFÜHRT
Dem Unternehmen wird es untersagt, mehr als einen Verkaufsständer in den Verkaufsstellen aufzustellen. Frito Lay darf maximal einen Ständer platzieren, und Praktiken, die die Sichtbarkeit von Konkurrenzunternehmen einschränken, werden verboten.
Zudem dürfen den Verkaufsstellen außerhalb der standardmäßigen Einkaufsvorgänge keine finanziellen Unterstützungen gewährt werden.