Wie beantragt man den bezahlten Wehrdienst? Was sind die Voraussetzungen für den bezahlten Wehrdienst 2025?
Der Antrag auf bezahlten Wehrdienst kann über e-Devlet oder bei den Wehrdienststellen gestellt werden. Wer den bezahlten Wehrdienst in Anspruch nimmt, kann seinen Wehrdienst durch eine 28-tägige militärische Grundausbildung absolvieren. Bei den von der Generaldirektion für Wehrpflicht (ASAL) entgegengenommenen Anträgen erfolgt die zweite Phase über die Banken. Wie also stellt man einen Antrag auf bezahlten Wehrdienst?
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Für den bezahlten Wehrdienst gibt es bestimmte Voraussetzungen. Der bezahlte Wehrdienst, eine Form des kurzzeitigen Wehrdienstes, bei dem Personen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, eine jährlich festgelegte Gebühr zahlen, stößt bei vielen jungen Menschen auf Interesse. Hier sind die Voraussetzungen für den bezahlten Wehrdienst 2025...
WIE HOCH IST DIE GEBÜHR FÜR DEN BEZAHLTEN WEHRDIENST 2025?
Die Gebühr für den bezahlten Wehrdienst wird auf Basis der Gehaltserhöhungen für Beamte und der Inflationsdaten für das Jahr 2025 neu festgelegt.
Das Verteidigungsministerium hatte die Gebühr für den bezahlten Wehrdienst zuvor auf 217.871 Lira und 4 Kuruş festgesetzt.
Experten prognostizieren, dass die Gebühr bei anhaltend hoher Inflation auf 242.555 TL steigen könnte. Eine offizielle Erklärung dazu liegt jedoch noch nicht vor.
WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME UND DIE ANTRAGSTELLUNG?
1. Die Voraussetzungen für die Antragstellung auf den bezahlten Wehrdienst lauten wie folgt:
a. Wehrpflichtige, die das wehrpflichtige Alter erreicht haben, dürfen ohne Altersbeschränkung noch nicht mit dem aktiven Wehrdienst begonnen haben.
b. Für Wehrpflichtige, die noch keine Musterung durchlaufen haben, muss die gesundheitliche Untersuchung abgeschlossen und die Entscheidung „Wehrdienstfähig“ getroffen worden sein.
c. Man darf das Recht auf den bezahlten Wehrdienst, das nach dem Losverfahren oder der Klassifizierung erworben wurde, nicht aufgegeben haben.
ç. Für Personen, die vom Datum des Erreichens des wehrpflichtigen Alters bis zum Datum der Antragstellung auf den bezahlten Wehrdienst (einschließlich dieses Datums) zu irgendeinem Zeitpunkt als „yoklama kaçağı“ (nicht zur Musterung erschienen), „saklı“ (nicht registriert) oder „bakaya“ (nicht zum Dienst angetreten) geführt wurden, gilt, dass die Zahlung innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Antragstellung erfolgen muss und man vor dem Losverfahren oder der Klassifizierung nicht auf den bezahlten Wehrdienst verzichtet haben darf.
2. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des bezahlten Wehrdienstes lauten wie folgt:
a. Für diejenigen, die vom Datum des Erreichens des wehrpflichtigen Alters bis zum Datum der Antragstellung (einschließlich dieses Datums) zu keinem Zeitpunkt als „yoklama kaçağı“, „saklı“ oder „bakaya“ geführt wurden: Die zum Zeitpunkt der Zahlung gültige Gebühr gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes muss innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Antragstellung im Voraus bezahlt werden.
b. Für diejenigen, die vom Datum des Erreichens des wehrpflichtigen Alters bis zum Datum der Antragstellung (einschließlich dieses Datums) zu irgendeinem Zeitpunkt als „yoklama kaçağı“, „saklı“ oder „bakaya“ geführt wurden: Die zum Zeitpunkt der Zahlung gültige Gebühr gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes sowie die gemäß Artikel 9 Absatz 7 des Gesetzes festgelegte zusätzliche Gebühr müssen innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Antragstellung im Voraus bezahlt werden.
c. Auswahl für den bezahlten Wehrdienst infolge des Losverfahrens oder der Klassifizierung.
ç. Abschluss der einmonatigen militärischen Grundausbildung.
3. Wehrpflichtige, die den bezahlten Wehrdienst beantragen möchten:
a. Interessenten, die bis zum Datum der Antragstellung (einschließlich dieses Datums) nicht als „yoklama kaçağı“, „saklı“ oder „bakaya“ registriert sind, können den Antrag über e-Devlet oder bei den Wehrdienststellen stellen.
b. Interessenten, die bis zum Datum der Antragstellung als „yoklama kaçağı“, „saklı“ oder „bakaya“ registriert sind, können den Antrag (einschließlich dieses Datums) bei den Wehrdienststellen persönlich, durch ihre Ehepartner, gesetzliche Verwandte ersten oder zweiten Grades, Bevollmächtigte oder Vormünder bis zum Ende des letzten Arbeitstages des Jahres stellen.
4. Wehrpflichtige können für die Einberufungs- und Entsendungsperioden des Jahres, in dem sie die militärische Grundausbildung im Rahmen des bezahlten Wehrdienstes absolvieren werden, Präferenzen angeben. Die Wahl der Einberufungsperiode kann bis zum Ende des letzten Arbeitstages des Jahres der Antragstellung über e-Devlet oder bei den Wehrdienststellen aktualisiert werden; Personen, die bis zum Datum der Antragstellung als „yoklama kaçağı“, „saklı“ oder „bakaya“ registriert sind, können dies nur bei den Wehrdienststellen aktualisieren.
5. Wer infolge des Losverfahrens nicht für den bezahlten Wehrdienst ausgewählt wurde, sowie Personen gemäß Artikel 2 Absatz (a), die die Zahlung nicht innerhalb der zweimonatigen Frist geleistet haben, können erneut einen Antrag auf den bezahlten Wehrdienst stellen, sofern sie die Antragsvoraussetzungen gemäß Artikel 1 erfüllen. Bei jedem Antrag ist der gesetzlich berechnete Gebührenbetrag im Voraus zu zahlen; der zu zahlende Betrag wird nicht mit früheren Zahlungen verrechnet. Die Gebührenbeträge derjenigen, die infolge des Losverfahrens nicht für den bezahlten Wehrdienst ausgewählt wurden, werden ihnen nach Antragstellung bei den Wehrdienststellen zurückerstattet.
6. Wer die Zahlung bis zum Ende des letzten Arbeitstages des Jahres der Antragstellung leistet, unterliegt dem Losverfahren oder der Klassifizierung für den Dienstantritt im Folgejahr.
7. Wer die Zahlung innerhalb des Jahres leistet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt, unterliegt dem Auswahlverfahren für den Dienstantritt im Jahr nach der Zahlung. Diese Personen können ihre Einberufungspräferenzen bei den Wehrdienststellen aktualisieren.
WIE STELLT MAN EINEN ANTRAG AUF DEN BEZAHLTEN WEHRDIENST?
Anträge auf den bezahlten Wehrdienst können sowohl bei den Wehrdienststellen als auch über e-Devlet eingereicht werden. Für Kandidaten, die ihren Antrag gestellt haben, beginnt der Zahlungsprozess unmittelbar.
Gemäß Artikel 9 des Wehrpflichtgesetzes Nr. 7179 können Wehrpflichtige, die den bezahlten Wehrdienst beantragen möchten:
a. Interessenten, die bis zum Datum der Antragstellung (einschließlich dieses Datums) nicht als „yoklama kaçağı“, „saklı“ oder „bakaya“ registriert sind, über e-Devlet oder bei den Wehrdienststellen;
b. Interessenten, die bis zum Datum der Antragstellung als „yoklama kaçağı“, „saklı“ oder „bakaya“ registriert sind (einschließlich dieses Datums), bei den Wehrdienststellen;
persönlich, durch ihre Ehepartner, gesetzliche Verwandte ersten oder zweiten Grades, Bevollmächtigte oder Vormünder bis zum Ende des letzten Arbeitstages des Jahres den Antrag stellen.