Anwalt erklärt: Infektionsrisiko bei Murat Çalık besteht weiterhin
Es wird behauptet, dass das Recht auf Gesundheit des Bürgermeisters von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, unter Haftbedingungen verletzt wird, da nach einer Operation die Gefahr einer Infektion besteht. Rechtsanwalt Melih Koçhan betonte, dass der Prozess weit von einer ganzheitlichen medizinischen Bewertung entfernt sei, und kündigte an, dass die rechtlichen Schritte fortgesetzt würden.
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Es wurden neue Entwicklungen zum Gesundheitszustand des Bürgermeisters von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, bekannt gegeben. Çalıks Anwalt Melih Koçhan erklärte in einer Stellungnahme in den sozialen Medien, dass sich sein Mandant einer zweiten chirurgischen Operation unterzogen habe, die Wunde nach der Operation noch nicht geschlossen sei und die Fäden noch nicht gezogen wurden. Koçhan behauptete, dass der Operationsbereich anfällig für Infektionen sei und die derzeitigen Haftbedingungen das Recht von Çalık auf Gesundheit bedrohten.
Koçhan wies darauf hin, dass Çalıks Immunsystem aufgrund seiner früheren Leukämie- und Lymphomerkrankungen geschwächt sei, und erklärte: „Mein Mandant Mehmet Murat Çalık wurde vor Kurzem zum zweiten Mal im Halsbereich operiert. Die Fäden im Operationsbereich wurden noch nicht gezogen, die Wundheilung ist nicht abgeschlossen und der Bereich ist anfällig für Infektionen. In einem zuvor vom Krankenhaus der Katip-Çelebi-Universität erstellten medizinischen Bericht, der unter Beteiligung der zuständigen Fachärzte nach umfassenden Untersuchungen verfasst wurde, wurde eine medizinische Bewertung vorgenommen, wonach der Mandant aufgrund seiner früheren Leukämie- und Lymphomerkrankungen hinsichtlich seines Immunsystems anfälliger für Infektionen sein könnte; daher könnten die Haftbedingungen das Infektionsrisiko erhöhen.“
Nachdem Çalık aufgrund von Schwellungen und Ausfluss am Abend die Krankenstation des Gefängnisses aufgesucht hatte, wurde bei einer Untersuchung durch Notfallteams festgestellt, dass das Infektionsrisiko weiterhin besteht, und seine Verlegung in ein Krankenhaus angeordnet. In Koçhans Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Übereinstimmung der aktuellen medizinischen Unterlagen mit dem Krankenhaus der Katip-Çelebi-Universität, das seine Behandlung durchführt, für die Kontinuität des Behandlungsprozesses von Bedeutung sei, dennoch schaffe die Verlegung in das Stadtkrankenhaus Izmir (İzmir Şehir Hastanesi) Unsicherheiten.
Es wurde erklärt, dass nach der Notfallintervention die früheren medizinischen Untersuchungen und die Vorgeschichte von Çalık nicht ganzheitlich berücksichtigt wurden und der vom Stadtkrankenhaus Izmir vorgelegte Bericht nicht auf die Risikoanalyse des Berichts des Krankenhauses der Katip-Çelebi-Universität einging. Rechtsanwalt Melih Koçhan sagte: „Dass die vorliegenden medizinischen Daten desselben Patienten nicht gemeinsam betrachtet werden, schafft eine objektive Unsicherheit im Hinblick auf die Grundsätze der Kontinuität und Integrität der Gesundheitsdienste. Wie auch in den Entscheidungen des Verfassungsgerichts ausdrücklich betont, ist bei Personen unter staatlicher Aufsicht hinsichtlich ihres Gesundheitszustands nicht nur eine sofortige Intervention ausreichend; der Gesundheitszustand muss unter Berücksichtigung der medizinischen Vorgeschichte, der bestehenden Risikofaktoren und der Kontinuität des Behandlungsprozesses regelmäßig und effektiv überwacht werden. Diese Verpflichtung ist besonders wichtig für Personen, bei denen ein Infektionsrisiko besteht und deren Immunsystem empfindlich ist. Es ist offensichtlich, dass bei der Verlegung und Behandlung eines Patienten mit einer offenen Operationswunde und einem fortbestehenden Infektionsrisiko die medizinische Vorgeschichte und die Risikofaktoren ganzheitlich bewertet werden müssen.“
Der Anwalt von Çalık erklärte zudem, dass sie die gesundheitliche Überwachung ihres Mandanten genau verfolgen und alle notwendigen rechtlichen Schritte unternehmen werden, um seine Lebensrechte zu schützen.