Ära der elektronischen Krankschreibungen! Ab sofort über e-Devlet abrufbar

Mit dem e-Rapor-System des Gesundheitsministeriums werden Krankschreibungen nun, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, elektronisch ausgestellt.

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Mit dem vom Gesundheitsministerium eingeführten e-Rapor-System hat eine neue Praxis für Krankschreibungen begonnen. Im Rahmen des neuen Systems werden nun auch einige Krankschreibungen, für die es bisher kein digitales Äquivalent gab, mit bestimmten Ausnahmen elektronisch ausgestellt.

Laut Angaben des Ministeriums können Schüler, Personen unter 18 Jahren, Beamte, Bedienstete des öffentlichen Dienstes, Gewerbetreibende und Freiberufler von dieser Anwendung profitieren. Bürger können ihre von Gesundheitseinrichtungen ausgestellten Krankschreibungen über e-Devlet abrufen.

Ärzte, die in allen vom Gesundheitsministerium autorisierten Gesundheitsdienstleistern tätig sind, können Krankschreibungen elektronisch ausstellen. Die Berichte werden sicher erfasst und können über den „e-Rapor-Verifizierungsdienst“ überprüft werden.

Mit der neuen Regelung soll die Abwicklung beschleunigt werden, da für elektronisch erstellte Krankschreibungen kein Ausdruck mehr erforderlich ist.

Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass sich der Geltungsbereich des e-Rapor-Systems von den durch die SGK ausgestellten Krankschreibungen unterscheidet. In der Erklärung wurde klargestellt, dass Krankschreibungen für 4/A-versicherte Arbeitnehmer, die Anspruch auf Krankengeld gemäß dem Gesetz über Sozialversicherungen und allgemeine Krankenversicherung Nr. 5510 haben, sowie für freiwillig 4/B-Versicherte weiterhin über das SGK-System ausgestellt werden.