Automatische Preiserhöhung bei Medikamenten durch Euro-Wechselkurs
Mit einem neuen Kommuniqué des Gesundheitsministeriums werden Medikamentenpreislisten wöchentlich veröffentlicht; periodische Änderungen des Euro-Wechselkurses werden ohne Antrag automatisch aktualisiert.
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Das vom Gesundheitsministerium erstellte „Kommuniqué über die Preisgestaltung von Humanarzneimitteln“ wurde veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Die Regelung führt neue Vorschriften in vielen Bereichen ein, von den Referenzland-Prinzipien bei der Festlegung von Medikamentenpreisen über Euro-Wechselkursaktualisierungen bis hin zu den Quoten für Generika und dem Veröffentlichungskalender für Preislisten.
Während das Kommuniqué keine direkte, pauschale Erhöhungsrate enthält, wurde ein automatischer Mechanismus eingerichtet, der sicherstellt, dass Wechselkursänderungen ohne vorherige Antragstellung auf die Preise übertragen werden. Demnach werden Änderungen des periodischen Euro-Wertes für Produktpreise und Kostenkartenwerte aktualisiert, ohne dass die Unternehmen einen gesonderten Antrag stellen müssen.
WIE WIRD DAS NEUE SYSTEM FUNKTIONIEREN?
Bei der Berechnung der Medikamentenpreise werden Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und Griechenland als Referenzländer anerkannt. Bei der Berechnung des tatsächlichen Quellenpreises wird der Euro zugrunde gelegt. Den Informationen aus der Quelle zufolge liegt der aktuelle Euro-Wechselkurs bei 55,92 Lira.
Bei preisgeschützten Produkten wird der Quellenpreis als 80 Prozent des Referenz-Quellenpreises angewendet. Bei Referenzmedikamenten, die nicht preisgeschützt sind, gelten je nach Verfügbarkeit von Generika auf dem Markt Quoten von 100 Prozent oder 60 Prozent.
Die für die ersten Generika angewendete 60-Prozent-Quote wird schrittweise eingeführt. In diesem Rahmen werden im ersten Jahr 80 Prozent, im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 70 Prozent zugrunde gelegt. Abhängig vom Marktanteil einheimischer Generika wird es zudem möglich sein, diese Quoten auf einem höheren Niveau zu halten.
Mit der neuen Regelung werden die Medikamentenpreislisten jeden Freitag veröffentlicht und treten am darauffolgenden Dienstag in Kraft. Medikamente, die drei Jahre lang nicht auf dem türkischen Markt erhältlich waren, werden jedes Jahr im Januar bekannt gegeben; sofern von den Unternehmen kein Einspruch oder keine Erklärung erfolgt, werden sie im Februar von der Liste gestrichen.