Fahrettin Koca: Wer GSS-Beitragsschulden hat, kann ein weiteres Jahr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen

Fahrettin Koca gab bekannt, dass Personen mit Beitragsschulden zur Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) gemäß einer im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialentscheidung bis zum 31. Dezember 2024 Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können.

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Gesundheitsminister Fahrettin Koca teilte mit, dass Personen mit Beitragsschulden zur Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) weiterhin bis zum 31. Dezember 2024 Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können.

ENTSCHEIDUNG IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT

Minister Koca erinnerte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto daran, dass das Recht der Bürger mit GSS-Beitragsschulden auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch eine Präsidialentscheidung im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Koca hielt in seinem Beitrag Folgendes fest:

"Das Recht unserer Bürger mit Beitragsschulden zur Allgemeinen Krankenversicherung (GSS), die von unserem Ministerium betriebenen Gesundheitseinrichtungen sowie Universitätskliniken in Anspruch zu nehmen, wurde durch eine im Amtsblatt veröffentlichte Präsidialentscheidung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert."