Gerichtsurteil zur HPV-Impfung: Als rechtswidrig eingestuft

Das 25. Verwaltungsgericht Ankara hat sein Urteil in dem Fall verkündet, den die Gebärmutterhalskrebspatientin Eliz Atlı angestrengt hatte, weil die Kosten für die HPV-Impfung nicht von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) übernommen wurden. Das Gericht stufte die Nichtübernahme der Kosten durch die SGK als rechtswidrig ein und ordnete die Rückerstattung der Impfkosten an Atlı an.

12punto

Das 25. Verwaltungsgericht Ankara hat in einem Verfahren, das mit dem Ziel angestrengt wurde, dass die SGK die Kosten für die präventive HPV-Impfung übernimmt, ein Urteil gefällt.

Die Patientin Eliz Atlı aus Ankara hatte beantragt, dass die Kosten für die präventive HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) übernommen werden.

Nachdem ihr Antrag von der SGK abgelehnt worden war, reichte Atlı Klage beim 25. Verwaltungsgericht Ankara ein und erhielt durch das Gerichtsurteil die von ihr gezahlten 3.224 Lira zurückerstattet.

Die SGK argumentierte verfahrensrechtlich, dass die Klage aufgrund der Zuständigkeit gegen das Gesundheitsministerium hätte gerichtet werden müssen und daher abzuweisen sei. In der Sache selbst brachte die Anstalt vor, dass die präventive HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs nicht auf der Liste der erstattungsfähigen Medikamente stehe und die angefochtene Entscheidung rechtmäßig sowie gesetzeskonform sei, weshalb die Klage abzuweisen sei.

Andererseits wurde in dem dem Gericht vorliegenden Sachverständigengutachten betont, dass die genannte Krebserkrankung im Falle einer Infektion tödlich verlaufen könne. In dem Bericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass die HPV-Impfung einen Schutz von 99,7 Prozent gegen die Viren biete und das Medikament von lebenswichtiger Bedeutung sei.

DIE BESCHAFFUNG DES MEDIKAMENTS IST MIT DEM RECHT AUF LEBEN VERKNÜPFT

In dem Bericht heißt es:

„Es besteht die Auffassung, dass eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs medizinisch notwendig ist. Aus diesem Grund wurde festgestellt, dass die Verwendung der HPV-Impfung bei der Behandlung von Eliz Atlı angemessen ist; folglich wurde geschlussfolgert, dass ihr Antrag auf Beschaffung des genannten Medikaments das durch die Verfassung und internationale Abkommen garantierte Recht auf Leben betrifft und gemäß den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen von der Verwaltung erfüllt werden muss.“

In dem vor dem 25. Verwaltungsgericht Ankara verhandelten Fall stufte das Gericht die Nichtübernahme der Kosten durch die SGK als rechtswidrig ein. Das Gericht ordnete die Rückerstattung der von der Patientin Eliz Atlı gezahlten 3.224 Lira an.