Käsemarke gibt Stellungnahme ab, nachdem tödliches Bakterium in Produkten nachgewiesen wurde
Nachdem im Käse mit der Chargennummer 290625 eine Unregelmäßigkeit durch L. monocytogenes festgestellt wurde, kündigte das Unternehmen den Rückruf der betroffenen Produkte an.
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Tahsildaroğlu hat eine Stellungnahme zur Feststellung einer Unregelmäßigkeit hinsichtlich L. monocytogenes im 400-Gramm-Produkt „Olgunlaştırılmış Klasik Kırık Beyaz Peynir“ (Gereifter klassischer Bruch-Weißkäse) mit der Chargennummer 290625 abgegeben. Das Unternehmen gab bekannt, dass nach der Mitteilung der Prozess eingeleitet wurde, die Produkte der betroffenen Charge vorsorglich vom Markt zu nehmen.
Der Prozess begann nach einer Verbraucherbeschwerde bei der Lebensmittel-Hotline „Alo 174“. Teams des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft führten eine Inspektion in dem betroffenen Einzelhandelsgeschäft durch. Die vom Produkt entnommene Probe wurde vom Lebensmittelsicherheits-Kontrolllabor in Kocaeli analysiert.
Das Laborergebnis ergab, dass das Produkt nicht der türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung über mikrobiologische Kriterien entspricht. Laut Angaben des Ministeriums wurde gegen den Hersteller ein Bußgeld verhängt; es wurde mitgeteilt, dass die Produkte mit der Chargennummer 290625 zur Vernichtung vom Markt zurückgerufen wurden.
STELLUNGNAHME DES UNTERNEHMENS ZUR UNTERSUCHUNG
Tahsildaroğlu erklärte in einer Mitteilung zur Information der Öffentlichkeit, dass nach der besagten Meldung eine offizielle Inspektion in der Produktionsstätte durchgeführt wurde. Das Unternehmen teilte mit: „Der Prozess, die Produkte der betroffenen Charge vorsorglich vom Markt zu nehmen, wurde eingeleitet.“
Das Unternehmen gab an, dass im Rahmen seiner eigenen Untersuchung Umweltproben von 37 verschiedenen Punkten in der Produktionsstätte entnommen wurden; zudem seien Proben von Referenz-Endprodukten und Produkten mit aufeinanderfolgenden Chargennummern entnommen und in akkreditierten Laboren analysiert worden. In der Stellungnahme wurde behauptet, dass bei diesen Analysen keine L. monocytogenes-Befunde festgestellt wurden.
Das Unternehmen erklärte zudem, dass bei den bisherigen Arbeiten im Rahmen des Listeria-Umweltüberwachungsprogramms, das regelmäßig angewendet werde, kein L. monocytogenes nachgewiesen worden sei. Es wurde vermerkt, dass das betroffene Produkt auf einer separaten Produktions- und Verpackungslinie hergestellt wurde und bei den Untersuchungen keine Unregelmäßigkeiten bei anderen Produkten festgestellt wurden.
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft teilte mit, dass die Inspektionshäufigkeit des betreffenden Betriebs erhöht wurde, Proben von ähnlichen Produkten entnommen wurden und der Analyseprozess andauert. Das Ministerium kündigte an, dass bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Tahsildaroğlu betonte, dass die Produktionsstätten gemäß der nationalen Gesetzgebung sowie internationalen Lebensmittelsicherheitsstandards betrieben werden, und bat darum, Behauptungen, die den Rahmen des Vorfalls überschreiten, keinen Glauben zu schenken. Das Unternehmen betonte, dass Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit für sie Priorität hätten.