Neue Ära in der Adipositasbehandlung

Die vom Gesundheitsministerium erstellte „Verordnung über Adipositas-Einheiten und Einheiten für Adipositaschirurgie“ wurde geändert. Die neue Regelung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

İHA

Eine neue Verordnung, die darauf abzielt, die Behandlungsprozesse im Kampf gegen Adipositas sicherer, wissenschaftlicher und systematischer zu gestalten, ist in Kraft getreten. Mit der vom Gesundheitsministerium erlassenen „Verordnung über Adipositas-Einheiten und Einheiten für Adipositaschirurgie“ wurden die Behandlungsstandards neu definiert.

Die neue Regelung zielt darauf ab, nicht-chirurgische Behandlungsmethoden zu stärken, klinische Erfolgsindikatoren zu überwachen und die Patientensicherheit zu erhöhen.

MEDIZINISCHE BEHANDLUNG ZUERST ZUR PFLICHT GEWORDEN

Im Rahmen der Verordnung wird der Grundsatz „zuerst Diät, Lebensstiländerung und medizinische Behandlung“ nun als Grundregel in allen Adipositaszentren angewendet. Bei den Patienten werden zunächst der Lebensstil und die Ernährungsgewohnheiten umgestellt sowie psychologische und verhaltenstherapeutische Unterstützung bereitgestellt.

Chirurgische Eingriffe können nur bei Patienten durchgeführt werden, bei denen dies klinisch als notwendig erachtet wird und die die festgelegten Kriterien erfüllen. Auf diese Weise wird für jeden Einzelnen ein personalisierter, stufenweiser und ganzheitlicher Behandlungsprozess durchgeführt.

LEISTUNG DER ZENTREN WIRD GENAU ÜBERWACHT

Mit der neuen Verordnung werden nicht nur die physische Eignung der Zentren, sondern auch die Behandlungsqualität und die Erfolgsquote unter Kontrolle gestellt. Die klinische Leistung wird anhand festgelegter Qualitätsindikatoren bewertet.

Basierend auf den erzielten Ergebnissen werden die Zentren als „ausreichend“, „teilweise ausreichend“ oder „unzureichend“ eingestuft. Zentren, die als „teilweise ausreichend“ eingestuft werden, müssen Verbesserungen vornehmen, während der Betrieb von als „unzureichend“ eingestuften Zentren eingestellt werden kann. Dadurch werden sowohl die klinische Qualität als auch die Patientensicherheit bei der Adipositasbehandlung gestärkt.

ZERTIFIKATSPFLICHT FÜR ADIPOSITASCHIRURGIE ERWEITERT

Gemäß der Gesetzgebung durfte Adipositaschirurgie bisher nur von Fachärzten für Allgemeinchirurgie durchgeführt werden, die über ein vom Gesundheitsministerium ausgestelltes „Zertifikat für Adipositaschirurgie“ verfügten. Mit der neuen Regelung wurden auch Fachärzte für Kinderchirurgie in diesen Geltungsbereich aufgenommen.

Ärzte, die dieses Zertifikat erwerben möchten, müssen eine bestimmte Anzahl an Fallerfahrungen nachweisen, definierte Ausbildungsprozesse durchlaufen und von der „Zulassungskommission für Adipositaschirurgie“ bewertet werden.

ÄRA DES MULTIDISZIPLINÄREN TEAMS UND DER DIGITALEN NACHVERFOLGUNG

Die neue Verordnung schreibt die Bildung multidisziplinärer Teams in jedem Adipositaszentrum vor, die aus Ernährungsberatern, Psychologen, Physiotherapeuten, Pflegepersonal und den entsprechenden Fachärzten bestehen.

Darüber hinaus werden alle Behandlungsprozesse über elektronische Systeme erfasst und jährliche Leistungsbewertungen durchgeführt. Auf diese Weise wird die Wirksamkeit der Behandlung digital nachverfolgt und klinische Erfolgsdaten werden landesweit vergleichbar gemacht.

Das Gesundheitsministerium beabsichtigt mit dieser Regelung, nicht-chirurgische Behandlungsansätze zu stärken, eine einheitliche Anwendung auf Basis wissenschaftlicher Leitlinien sicherzustellen und eine auf Patientensicherheit ausgerichtete Kontrollstruktur aufzubauen.