Neue Anwendung des Gesundheitsministeriums: Prozess zur Berichtserneuerung hat begonnen

Das Gesundheitsministerium startet einen neuen "Berichtserneuerungs"-Prozess für Behinderten- und Medikamentenberichte, deren Gültigkeit am 30. Juni 2025 abläuft. Termine können über das MHRS vereinbart werden.

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Das Gesundheitsministerium führt eine neue Anwendung ein, um die Erneuerung von "Behindertenberichten" und "Medikamentenberichten" zu ermöglichen, deren Gültigkeit am 30. Juni 2025 endet. Demnach wurde ein 9-monatiger Zeitplan für die Erneuerung von Medikamentenberichten, deren Gültigkeit zuvor bis zum 30.06.2025 verlängert worden war, sowie ein 12-monatiger Zeitplan für die Berichte von Bürgern mit Behinderungen erstellt. Der zur Sicherstellung der Kontinuität der Berichte eingeleitete "Berichtserneuerungs"-Prozess wird über das Zentrale Arzttermin-System (MHRS) abgewickelt.

PRIORITÄT FÜR PATIENTEN, DEREN BERICHTSDAUER BALD ABLÄUFT

Gemäß der Regelung werden zunächst die Patienten, deren Berichtszeitraum kurz vor dem Ablauf steht, über das E-Bericht-System identifiziert. Die T.C.-Identitätsnummern dieser Personen werden an das Zentrale Arzttermin-System weitergegeben.

Um den Patienten den Zugang zu erleichtern, wurde eine spezielle Klinik definiert, auf die nur Patienten zugreifen können, deren Bericht am 30. Juni abläuft. Termine in der "Berichtserneuerungs"-Klinik können nur von Bürgern mit den festgelegten T.C.-Identitätsnummern vereinbart werden.

PERSONEN MIT ABGELAUFENEN BERICHTEN WERDEN PER SMS INFORMIERT

Darüber hinaus werden Inhaber von abgelaufenen Berichten per Kurznachricht informiert. Die Nachricht wird folgenden Wortlaut enthalten:

“Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, für Berichte, deren Gültigkeit zum 30. Juni 2025 endet, ist die Vereinbarung eines Termins in der ‚Berichtserneuerungs‘-Klinik über das MHRS erforderlich. Sollte kein Termin vereinbart werden, wird die Gültigkeitsdauer des Berichts nicht verlängert."

TERMINPLANUNG BIS ZU 120 TAGE IM VORAUS MÖGLICH

Alle Krankenhäuser werden spezielle Terminpläne für die "Berichtserneuerungs"-Klinik im MHRS erstellen. Über diese Pläne können Termine bis zu 120 Tage im Voraus vereinbart werden.

MHRS-Koordinierungseinheit: Die Bürger werden sich am Tag des Termins in den Krankenhäusern an die "MHRS-Koordinierungseinheit" wenden. Diese Einheit wird je nach Art des Antrags eine Weiterleitung vornehmen. Handelt es sich um einen Behindertenbericht, erfolgt die Registrierung und Weiterleitung an den Gesundheitsausschuss, bei einem Medikamentenbericht an die entsprechende Fachklinik.

NICHT ERNEUERTE BERICHTE WERDEN UNGÜLTIG

In der Zeit bis zur Neuausstellung der Berichte können die bestehenden Berichte weiterhin verwendet werden. Nach Ablauf des Zeitraums für die Berichtserneuerung verlieren jedoch nicht erneuerte Berichte ihre Gültigkeit.